Eine schöne Beleuchtung im Garten ist toll, doch wenn sie den Nachbarn stört, muss man handeln.

Beleuchtung Garten
© Anterovium / stock.adobe.com
Man kennt das ja vermutlich vom eigenen Garten: Wenn man gestalterisch tätig ist, dann reichen oft Blumen und Pflanzen nicht aus, dann müssen auch Accessoires her und natürlich auch eine Beleuchtung im Garten.

Um den Garten auch am Abend oder in der Nacht in Szene zu setzen, wird oft und gerne Licht verwendet. Die unterschiedlichsten Lichtquellen werden benutzt, um die einzelnen Bereiche des Gartens auszuleuchten. Und das kann zum Problem werden.

Wenn der Nachbar sich gestört fühlt

Nämlich dann, wenn sich der Nachbar durch die Beleuchtung im Garten gestört fühlt. Da ist es egal, ob sein Haus, seine Terrasse oder seine Fenster direkt angestrahlt werden oder nur die Umgebung erleuchtet wird.

Bewegungssensoren sind erlaubt

Sofern es ihn stört kann er verlangen, dass die Beleuchtung nachts ausgeschaltet wird. Dabei muss es sich um eine dauerhafte Beleuchtung handeln, Licht mit Bewegungssensoren ist davon ausgenommen, ebenso wie Straßenlaternen, die auf öffentlichem Grund stehen.

Um nicht mit dem Nachbarn in unnötigen Streit zu geraten, sollte man in manchen Fällen zurückstecken, sofern man es nicht darauf ankommen lassen möchte.

Ringo von Gartentipps.com

Gründer und Chef-Redakteur von Gartentipps.com. Hat auf dem Dorf (bei Oma) zwischen Stachelbeeren, Kirschbaum und Hühnerhof seine Leidenschaft fürs Gärtnern entdeckt.

8 Kommentare

  1. Unser Nachbar(Reihenhaus) hat letzte Nacht um 23.30 Uhr, die Flutlichtlampe am Schuppen, den Bewegungsmelder am Haus und mit Taschenlampe in unsere Fenster geleuchtet!Sprechen kann man schon lange nicht mehr mit ihm!!Tagsüber sieht man keine Seele im Garten, sobald wir schlafen beginnt der Terror!!Mein Sohn hat sein Fenster nach hinten, der war wach und stand bei uns am Bett!!Die Polizei sagt!! Verfügung beim Gericht beantragen, stimmt das???Auf dauer ist es nicht mehr zu ertrragen, zum Gericht wollen wir ja auch nicht gleich!?Polizei-Hilfe für den Anfang würde schon reichen?!

    • Warum nicht zum Gericht gehen? Der Polizei gehen Sie mit dieser lappalie schließlich auch auf die Nerven.Typische 1-ste Welt Probleme.

    • …auch wir haben einen rücksichtslosen und asozialen Nachbarn eines Doppelhauses. Sobald die Nacht hereinbricht, schaltet er seine Flutlichtanlage ein. Unser Garten ist hell erleuchtet. Einen ruhigen besinnlichen Abend auf Terrasse und Balkon ist unter diesen Umständen nicht mehr möglich. Neuerdings sehe ich Nachtschwalben und Fledermäuse umherfliegen, die das Licht des Fluters sofort auslösen. Dazu kommen die von Wind und Regen bewegten Äste. In der Nacht ist der Garten minütlich erhellt. Ich kann nicht mehr schlafen.
      Ich habe mir erlaubt, den Fluter – der nahe an unserer Balkongrenze an der Decke montiert war – mit dem Besenstiel in seine Richtung zu drehen – ging einwandfrei – und wir waren kurz erlöst. Nur kurz, gleich ging der Fluter wieder an, war wieder vom Nachbarn zu unserer Seite gedreht.
      Später zeigte uns der Nachbar an, wir hätten seinen Fluter demoliert. Ob er mit solchen
      Lügen bei unserem Gericht durchkommt? Er fordert 10.000.00 Euro!

      • Habe leider auch solche Penetranzlinge als Nachbarn… Es ist wirklich eine Plage, daß sich Leute in Gärten jetzt Tag und Nacht penetrant anderen aufdrängen. Mit Lichtern wird es immer schlimmer und zudem handelt es sich zumeist um Dauerkreisläufe, die sich täglich wiederholen und bez. der Tagesablaufes auch extrem nerven, da es in der Ruhephase, die im Sommer nach sehr langen Tagen übrig bleibt, einfach mit was anderem weitergeht… Sind (die meist eh schon lauten und nervigen, dauernutzenden Leute (sind meist solche Spezis, die sich sowas erlauben….)) endlich im Haus, nerven sie indirekt mit etwas anderem weiter… Der Garten macht dann eigenständig Betrieb… Und im Winter geht es dann früher los und man hat dann denselben nervigen Effekt… Von Ruhe keine Spur… Und es füllt auch genau die Zeit auf, die ja im Sommer benutzt wird und im Wintern durch die frühe Dunkelheit wegfällt…

        Meine Penetranzlinge arbeiten sehr geschickt… Machen es ins Beet nah am Haus. (Komische lavartige Flackerlampen…) Trotzdem ist es penetrant, wenn man vom DG in den Garten schaut und immer was flackert. (Aber wirklich sehr geschickt, es nicht direkt ins Sichtfeld zu setzen… Ich hoffe, ich bekomme es mit div. Argumenten wenigsten in der Nachtruhe weg. Und im Winter müßte der VM die Nachtruhe runtergesetzt, daß man nicht dauerbespaßt werden kann von den Nachbarn…

        Ich finde, sowas sollte nur zweckbezogen, anlassbezogen (z.B. bei einer Feier) oder traditionell (und somit temporär) erlaubt sein zusätzlich (außer bei diesen besagten Anlassaußnahmen, die es im Sommer teils geben mag) und nicht in der Nachtruhe… Keine reine Illumination!

  2. Gibt es seit 2011 keine solche Störungen mehr ? Aber offensichtlich gibt es für solches Verhalten ohnehin keine keine Hilfe, außer vor Gericht zu gehen mit RA und allen damit verbundenen Kosten!

  3. baumann Elvira on

    Wenn der Satz gelten soll: „Der Nachbar darf nicht gestört sein“ – dann wäre das eine eindeutige Aussage. Dennoch urteilen die Anwälte unterschiedlich. Auch wir haben einen Nachbarn, der sich offensichtlich erneut durch anwaltliche Unterstützung gestärkt fühlt, seinen Bewegungsmelder im Sekundentakt weiterhin auf unser Grundstück zu richten, sodass unser Garten ganz ausgeleuchtet wird. Sitzen auf der Terrasse am Abend ist damit nicht möglich. Und das auf Anraten seines Anwalts?
    Wir fühlen uns total gestört und verstehen solche widersprüchlichen Aussagen nicht mehr. Entweder man wird gestört durch Bewegungsmelder oder man muss dulden, was ein durch anwaltliche Unterstützung wild gewordener Nachbar freudig weiter fortführen darf.

    • Sehr geehrte Frau Baumann, auch Sie können ihre Rechte wahrnehmen. Vielleicht hilft Ihnen eine erste Rechtsberatung bei einem Anwalt ihrer Wahl. Diese sind oft kostenlos (Bitte vorher nachfragen!) und dienen dem Informationsaustausch. Liebe Grüße Kathrin

Antwort hinterlassen