Beleuchtung im Garten darf Nachbarn nicht stören

Beleuchtung im Garten darf Nachbarn nicht stören
Man kennt das ja vermutlich vom eigenen Garten: Wenn man gestalterisch tätig ist, dann reichen oft Blumen und Pflanzen nicht aus, dann müssen auch Accessoires her und natürlich auch eine Beleuchtung im Garten.
Um den Garten auch am Abend oder in der Nacht in Szene zu setzen, wird oft und gerne Licht verwendet. Die unterschiedlichsten Lichtquellen werden benutzt, um die einzelnen Bereiche des Gartens auszuleuchten. Und das kann zum Problem werden.
Wenn der Nachbar sich gestört fühlt
Nämlich dann, wenn sich der Nachbar durch die Beleuchtung im Garten gestört fühlt. Da ist es egal, ob sein Haus, seine Terrasse oder seine Fenster direkt angestrahlt werden oder nur die Umgebung erleuchtet wird.
Bewegungssensoren sind erlaubt
Sofern es ihn stört kann er verlangen, dass die Beleuchtung nachts ausgeschaltet wird. Dabei muss es sich um eine dauerhafte Beleuchtung handeln, Licht mit Bewegungssensoren ist davon ausgenommen, ebenso wie Straßenlaternen, die auf öffentlichem Grund stehen.
Um nicht mit dem Nachbarn in unnötigen Streit zu geraten, sollte man in manchen Fällen zurückstecken, sofern man es nicht darauf ankommen lassen möchte.
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Ja, auf die Nachbarn sollte man auf jeden Fall Rücksicht nehmen.