Wer die anfallende Gartenarbeit nicht selbst erledigen möchte, kann einen Dienstleister damit beauftragen, Die Kosten dafür sind steuerlich absetzbar.

Gartenarbeit von der Steuer absetzen
Arbeiten lassen und Steuern sparen – © Horticulture / stock.adobe.com
Sicherlich macht Ihnen die Gartenarbeit große Freude und Sie erledigen das meiste am liebsten selbst. Allerdings gibt es einige Arbeiten rund ums Haus, die nur schwer oder gar nicht selbst zu leisten sind. Dazu gehören zum Beispiel das Pflastern der Einfahrt, das Verlegen von Terrassendielen oder auch das Beschneiden hoher Bäume.

Wenn Sie für diese und weitere Aufgaben im Garten einen Dienstleister beauftragen, können Sie außerdem dabei Steuern sparen. Wir zeigen Ihnen wie es geht.

3 Tipps: So lassen sich im Garten Steuern sparen

» Tipp 1: Handwerkerleistungen absetzen

Wenn Sie Ihre Gartenwege pflastern oder auf Ihrem Grundstück ein Loch für einen Pool oder Schwimmteich ausheben lassen, können Sie diese Handwerkerleistung in Ihrer Steuererklärung angeben (siehe § 35a EStG).

Dabei ist es unabhängig, ob Sie Ihren Garten neu anlegen oder einen Bereich umgestalten möchten.

➜ Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Das Haus, das auf dem Grundstück steht, muss vom Eigentümer selbst bewohnt sein.
  • Das Haus darf KEIN Neubau sein.
  • Die steuerliche Absetzbarkeit ist an einen Haushalt gebunden.

Absetzen können Sie Handwerkerleistungen auch für ein Ferienhaus oder eine Schrebergartenlaube, die Sie nicht das ganze Jahr bewohnen. Dies gilt ebenfalls für Häuser und Wohnungen im europäischen Ausland.

➜ Diese Kosten können Sie veranschlagen:

  • Die eigentliche Leistung
  • Die Anfahrt des Dienstleister
  • Das Verbrauchsmaterial (z.B. Reinigungsmittel, Streusalz)
  • Die Nutzung von Geräten

Für alle Handwerkerleistungen gilt, dass 20 Prozent der Kosten bzw. maximal 1.200 Euro pro Jahr in der Steuererklärung absetzbar sind. Die Experten von Finanztipp weisen darauf hin, dass unbedingt die entsprechenden Rechnungen der Dienstleister beim Finanzamt eingereicht werden müssen. Ebenso ist es wichtig, dass Sie den Dienstleister nicht bar bezahlen, sondern den Betrag überweisen. Die jeweiligen Belege wie Kontoauszug oder Überweisungsträger müssen dem Finanzamt ebenfalls vorliegen. Die Summe der im gesamten Jahr erbrachten Handwerkerleistungen müssen Sie bei der Steuererklärung in den Mantelbogen auf Seite 3 in die Zeile 73 eintragen. Um sich diese Arbeit zu erleichtern und weitere praktische Tipps für Steuerersparnisse zu nutzen, empfiehlt sich eine Steuer-Software. Das Programm von Lexware zum Beispiel ermöglicht einen leichten Einstieg durch eine intuitive und schnelle Menüführung. Schritt für Schritt werden Sie durch die Steuererklärung geführt, können gleich Ihre Dateneingabe überprüfen und zum Schluss Ihre Daten direkt an ELSTER übermitteln.

» Hinweis: Wenn Sie die Rechnung erhalten, achten Sie am besten darauf, dass die Leistungserbringung (Arbeit, Anfahrt und Maschineneinsatz) und das Material, das der Dienstleister angeliefert hat, gesondert aufgeführt sind. Denn die Materialkosten können Sie nicht von der Steuer absetzen.

» Tipp 2: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Co.

Haushaltnahe Dienstleistungen können Sie bis zu einer maximalen Summe von 4.000 Euro ebenfalls in Ihrer Steuererklärung als Ausgaben berücksichtigen. Dazu gehören alle Tätigkeiten, die Sie auch selbst erledigen könnten, dafür aber einen Dienstleister beauftragen. Voraussetzung ist: Die haushaltsnahe Dienstleistung erfolgt tatsächlich bei Ihnen zu Hause.

➜ Beispiele:

  • Eine Firma mäht regelmäßig Ihr Grundstück.
  • Ein Hausmeister kümmert sich um das Kehren und Räumen von Wegen.
  • Ein Gärtner schneidet im Frühjahr Ihre Hecken.
» Hinweis: Helfen Ihnen Ihre Kinder bei der Gartenarbeit, können Sie eine finanzielle Entlohnung nur unter gewissen Umständen von der Steuer absetzen. Dies ist möglich, wenn Ihre Kinder nicht mehr im gleichen Haushalt wohnen. Zudem muss ein rechtskräftiger Vertrag unterschrieben und die vereinbarte Arbeit auch wirklich geleistet worden sein.

» Tipp 3: Als Mieter profitieren

Wohnen Sie in einem Haus oder einer Wohnung mit Garten zur Miete, ist es ebenfalls möglich diese Steuerersparnisse zu nutzen. Entscheidend dafür ist, dass Sie die Kosten für die erbrachten Leistungen im Garten entweder alleine tragen oder daran beteiligt sind, genau dokumentieren und beim Finanzamt belegen können. Anerkannt werden auch in diesem Fall 20 Prozent der tatsächlich entstandenen Ausgaben bzw. bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Der Vermieter kann auf diese Weise die Kosten nicht absetzen, weil er das Haus oder die Wohnung nicht selbst bewohnt. Er kann allerdings die Ausgaben, die für die Gartengestaltung oder –pflege anfallen, als Werbungskosten für die Erzielung von Pachten und Mieten ansetzen.

Ringo von Gartentipps.com

Gründer und Chef-Redakteur von Gartentipps.com. Hat auf dem Dorf (bei Oma) zwischen Stachelbeeren, Kirschbaum und Hühnerhof seine Leidenschaft fürs Gärtnern entdeckt.

Ein Kommentar

  1. Das Thema Gartenarbeiten interessiert mich schon seit Längerem. Ich bin immer auf der Suche nach neuen und interessanten Artikeln und Blogs zu diesem Thema. Es ist super, dass ich diesen Blog gefunden habe. Hier findet man echt viele hilfreiche Informationen.

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