Wenn die Äste des Nachbarn auf das eigene Grundstück ragen, dann ist das oft störend. Wann Sie die Äste abschneiden dürfen und wann nicht, erfahren Sie hier.

Lieber mit dem Nachbarn reden
Wenn diese Äste und Zweige Sie beeinträchtigen, dann dürfen Sie diese an der Grenze abschneiden. Beeinträchtigen heißt nicht, dass Sie Ihnen nicht gefallen. Dann dürfen Sie das nicht. Wenn aber dadurch Ihre eigenen Pflanzen im Wachstum behindert werden, wenn die Äste auf Ihre Terrasse hängen und Ihnen den Platz streitig machen oder wenn man vielleicht ein Klettergerüst für die Kinder aufstellen möchte und die Äste stören, dann ist das Abschneiden der Äste ohne Weiteres zulässig. Vorher sollten Sie aber vielleicht – damit Sie keinen Ärger bekommen – mit Ihrem Nachbarn reden.
Hallo, sehr schöne Seite mit tollem Inhalt, kann ich nur weiterempfehlen, macht weiter so, Daumen hoch! In Zeiten von Corona, wo man nicht so viel raus kann, sind solche Seiten immer eine gute Abwechslung. Und wenn man dann sich Wege auch mal sparen will, kann man ja auch so Dinge wie Grundbuchauskünfte einfach Online machen. Da merkt man wie wichtig das Internet heutzutage doch ist.