Ob Sie für den Bau eines Gartenhauses eine Baugenehmigung benötigen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten sollten.

Gartenhaus bauen
Unter Umständen ist für das Gartenhaus eine Baugenehmigung nötig – © OceanProd / stock.adobe.com

Viele Menschen stellen sich einfach ein Gartenhaus in den Garten und machen sich dabei überhaupt keine Gedanken über die rechtliche Lage. Und tatsächlich ist es in vielen Fällen möglich, ein Gartenhaus auch ohne Baugenehmigung zu bauen. Unter Umständen ist es jedoch erforderlich, dass Sie sich vorher eine Baugenehmigung einholen.

Jetzt fragen Sie sich vielleicht, wen es interessiert, ob Sie eine Baugenehmigung für Ihr Gartenhaus benötigen oder nicht. Hier kommen Ihre Nachbarn ins Spiel. Wenn sie sich an Ihrem Gartenhaus stören und dagegen vorgehen, kann dies für Sie unangenehm werden. Stellt sich nämlich heraus, dass Sie das Haus so gar nicht hätten errichten dürfen, müssen Sie mit einer Straße rechnen.

Wann ist ein Gartenhaus genehmigungspflichtig?

Ob Sie für Ihr geplantes Gartenhaus eine Baugenehmigung benötigen, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Fundament
  • Größe
  • Nutzung
  • örtlicher Bebauungsplan

Fundament des Gartenhauses ausschlaggebend für die Baugenehmigungspflicht

Gartenhäuser aus Holz sind deutlich anfälliger für Feuchtigkeit als gemauerte Gartenhäuser. Zwar können Sie Ihr Gartenhaus mit einer Wetterschutzfarbe vor feuchter Witterung schützen. Die Bodenfeuchtigkeit kann jedoch unter Umständen dennoch in das Holz eindringen. Mit einem festen Fundament können Sie Ihr Gartenhaus vor dieser Feuchtigkeit schützen und damit dessen Langlebigkeit erhöhen. Allerdings bedürfen Gartenhäuser mit einem solchen Fundament einer Baugenehmigung. Hierbei spielt sie Größe keine Rolle.

Baugenehmigungspflicht hängt vom Raumvolumen des Gartenhauses ab

Wie bereits erwähnt, sind alle Gartenhäuser mit einem festen Fundament genehmigungspflichtig. Verzichten Sie jedoch auf ein festes Fundament, können Sie Ihr einstöckiges Gartenhaus unter Umständen auch ohne Baugenehmigung errichten. Hierbei spielt die Größe eine entscheidende Rolle. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Regelungen bezüglich der genehmigungsfreien Bauten erheblich und beziehen sich entweder auf die Grundfläche oder den Rauminhalt:

Bundesland Bebauungsgebiet Außenbereich
Baden-Württemberg über 40 m³ Rauminhalt über 20 m³ Rauminhalt
Bayern über 75 m³ Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Berlin über 10 m² Grundfläche nur mit Baugenehmigung
Brandenburg über 75 m³ Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Bremen über 30 m³ Rauminhalt über 6 m³ Rauminhalt
Hamburg über 30 m³ Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Hessen über 30 m³ Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Mecklenburg-Vorpommern über 10 m² Grundfläche nur mit Baugenehmigung
Niedersachsen über 40 m³ Rauminhalt über 20 m³ Rauminhalt
Nordrhein-Westfalen über 30 m³ Rauminhalt nur für Land- / Forstwirtschaft
Rheinland-Pfalz über 50 m³ Rauminhalt über 10 m³ Rauminhalt
Saarland über 10 m² Grundfläche nur mit Baugenehmigung
Sachsen über 10 m² Grundfläche nur mit Baugenehmigung
Sachsen-Anhalt über 10 m² Grundfläche nur mit Baugenehmigung
Schleswig-Holstein über 30 m³ Rauminhalt über 10 m³ Rauminhalt
Thüringen über 10 m² Grundfläche nur mit Baugenehmigung

Wie Sie der Tabelle entnehmen können, müssen Sie in den meisten Bundesländern unabhängig von der Größe eine Baugenehmigung beantragen, wenn Sie das Gartenhaus außerhalb des Bebauungsgebietes errichten wollen.

Nutzung des Gartenhauses entscheiden für die Genehmigungspflicht

Die Bauordnungen der Länder regeln, ab welcher Größe ein Gartenhaus einer Baugenehmigung bedarf. In den meisten Bundesländern gelten diese Regelungen aber nur für Gartenhäuser ohne Aufenthaltsräume. Sie dürfen also beispielsweise in Bayern zwar genehmigungsfrei ein Gartenhaus mit einem Rauminhalt von bis zu 75 m³ errichten. Sobald Sie dieses aber nicht nur vorübergehend für den Aufenthalt nutzen möchten, müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen. Gleiches gilt auch, wenn Sie eine Toilette oder eine Feuerstätte in Ihrem Gartenhaus planen.

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Bebauungsplan hat Einfluss auf Baugenehmigungspflicht des Gartenhauses

Nicht nur die Bauordnung der Länder spielt eine Rolle, wenn es um die Baugenehmigungspflicht von Gartenhäusern geht. Auch die Kommunen haben ein Mitspracherecht. So spielt beispielsweise der örtliche Bebauungsplan eine entscheidende Rolle. Sieht dieser einen bestimmten Abstand zum Nachbargrundstück vor, so bedarf es meist einer Genehmigung, wenn Sie das Gartenhaus dichter oder gar direkt an die Grundstückgrenze setzen möchten. Oft gibt es hier Ausnahmen, wenn das Gebäude nicht höher als drei Meter ist.

Neben dem Abstand zum Nachbargrundstück enthält der Bebauungsplan unter Umständen auch eine Regelung bezüglich der Fläche, die insgesamt bebaut werden darf. So kann es durchaus vorkommen, dass Sie aufgrund der Größe Ihres Eigenheims kein Gartenhaus mehr errichten dürfen. Je nach Kommune sind Gartenhäuser aber von dieser Regelung nicht betroffen.

Fazit: Vor dem Bau des Gartenhauses Auskunft beim zuständigen Amt einholen

Die Regelungen bezüglich der Baugenehmigungspflicht für Gartenhäuser sind sehr komplex und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Hier den Überblick zu behalten, ist nicht immer leicht. Bevor Sie sich ein Gartenhaus kaufen sollten Sie sich daher ruhig bei der zuständigen Behörde erkundigen, ob Sie dieses so aufbauen dürfen, wie Sie es geplant haben.

Tipp: Wenn Sie für ein genehmigungspflichtiges Gartenhaus keine Baugenehmigung einholen, droht Ihnen für den Schwarzbau ein Bußgeld und Sie müssen es zurück bauen.

Ringo von Gartentipps.com

Gründer und Chef-Redakteur von Gartentipps.com. Hat auf dem Dorf (bei Oma) zwischen Stachelbeeren, Kirschbaum und Hühnerhof seine Leidenschaft fürs Gärtnern entdeckt.

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