Wer die anfallende Gartenarbeit nicht selbst erledigen möchte, kann einen Dienstleister damit beauftragen. Die Kosten dafür sind steuerlich absetzbar.
Sicherlich macht Ihnen die Gartenarbeit große Freude und Sie erledigen das meiste am liebsten selbst. Allerdings gibt es einige Arbeiten rund ums Haus, die nur schwer oder gar nicht selbst zu leisten sind.
Dazu gehören etwa das Pflastern der Einfahrt, das Verlegen von Terrassendielen oder auch der Baumschnitt. Wenn Sie für diese und weitere Aufgaben im Garten einen Dienstleister beauftragen, können Sie Steuern sparen. Wir zeigen Ihnen, wie es geht.
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3 Tipps: So lassen sich im Garten Steuern sparen
Wer Gartenarbeiten von der Steuer absetzen möchte, muss wissen: Das Finanzamt unterscheidet zwischen zwei Kategorien: haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG. Die gute Nachricht ist, dass sich bei Gartenarbeiten oft beide Töpfe gleichzeitig ausschöpfen lassen.
» Tipp 1: Handwerkerleistungen absetzen
Handwerkerleistungen sind Arbeiten, die handwerkliches Fachwissen erfordern oder eine dauerhafte Veränderung am Grundstück bewirken.

- Anlegen neuer Beete, Terrassen oder Wege
- Verlegen von Pflastersteinen oder Platten
- Bau von Zäunen, Mauern oder Pergolen
- Baumfällarbeiten durch einen Fachbetrieb
- Installation einer Bewässerungsanlage
- Erneuerung der Drainage
Wenn Sie Ihre Gartenwege pflastern oder auf Ihrem Grundstück ein Loch für einen Pool oder Schwimmteich ausheben lassen, können Sie diese Handwerkerleistung in Ihrer Steuererklärung angeben (siehe § 35a EStG). Dabei ist es unabhängig, ob Sie Ihren Garten neu anlegen oder einen Bereich umgestalten möchten.
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein
- Das Haus, das auf dem Grundstück steht, muss vom Eigentümer selbst bewohnt sein.
- Das Haus darf KEIN Neubau sein.
- Die steuerliche Absetzbarkeit ist an einen Haushalt gebunden.
Absetzen können Sie Handwerkerleistungen auch für ein Ferienhaus oder eine Schrebergartenlaube, die Sie nicht das ganze Jahr bewohnen. Dies gilt ebenfalls für Häuser und Wohnungen im europäischen Ausland.
Diese Kosten können Sie veranschlagen
Für alle Handwerkerleistungen gilt: 20 Prozent der Arbeitskosten sind absetzbar – maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr. Wichtig ist, dass Sie den Dienstleister nicht bar bezahlen, sondern den Betrag überweisen. Rechnungen und Kontoauszüge müssen Sie zwar nicht automatisch beim Finanzamt einreichen, aber gut aufbewahren, denn das Finanzamt kann sie nachträglich anfordern.
- Arbeitskosten / Lohnkosten
- Anfahrt des Dienstleisters
- Maschinenkosten
- Kleine Verbrauchsmittel wie Schmiermittel, Reinigungsmittel oder Streugut – die sind tatsächlich absetzbar
- Entsorgungskosten (als Nebenleistung)
- Die Mehrwertsteuer auf all diese Positionen
Um sich diese Arbeit zu erleichtern und weitere praktische Tipps für Steuerersparnisse zu nutzen, empfiehlt sich eine Steuer-Software. Das ermöglicht einen leichten Einstieg durch eine intuitive und schnelle Menüführung. Schritt für Schritt werden Sie durch die Steuererklärung geführt, können gleich Ihre Dateneingabe überprüfen und zum Schluss Ihre Daten direkt an ELSTER übermitteln.
💡 Hinweis: Prüfen Sie die Rechnung direkt beim Erhalt
Arbeitskosten, Anfahrt und Maschineneinsatz müssen getrennt von den Materialkosten ausgewiesen sein. Denn nur der Arbeitskostenanteil ist steuerlich absetzbar. Fehlt diese Aufschlüsselung, kann das Finanzamt die Kosten nicht korrekt zuordnen und erkennt die Ausgaben im Zweifel gar nicht an. Sie haben übrigens das Recht, die Zahlung zurückzuhalten, bis eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
» Tipp 2: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Co.
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind regelmäßige, manuelle Tätigkeiten im und ums Haus, die man auch selbst erledigen könnte.

Dazu zählen:
- Rasenmähen und Rasenpflege
- Heckenschnitt und Rückschnitt von Sträuchern
- Laubentfernung und Unkrautjäten
- Bewässerung und Beetpflege
- Schneeräumen auf dem privaten Grundstück
Haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie bis zu einer maximalen Summe von 4000 Euro in Ihrer Steuererklärung als Ausgaben berücksichtigen. Dazu gehören alle Tätigkeiten, die Sie auch selbst erledigen könnten, dafür aber einen Dienstleister beauftragen. Voraussetzung ist: Die haushaltsnahe Dienstleistung erfolgt tatsächlich bei Ihnen zu Hause.
💡 Hinweis: Helfen Ihnen Ihre Kinder bei der Gartenarbeit, können Sie eine finanzielle Entlohnung nur unter gewissen Umständen von der Steuer absetzen. Dies ist möglich, wenn Ihre Kinder nicht mehr im gleichen Haushalt wohnen. Zudem muss ein schriftlicher Vertrag unterschrieben sein, der die Tätigkeit, den Lohn und die Arbeitszeit festhält. Und die Bezahlung muss auch hier per Überweisung erfolgen.
» Tipp 3: Als Mieter Gartenarbeit steuerlich absetzen
Wohnen Sie in einem Haus oder einer Wohnung mit Garten zur Miete, ist es ebenfalls möglich, diese Steuerersparnisse zu nutzen. Entscheidend dafür ist, dass Sie die Kosten für die erbrachten Leistungen im Garten entweder alleine tragen oder daran beteiligt sind, genau dokumentieren und beim Finanzamt belegen können.
Anerkannt werden auch in diesem Fall 20 Prozent der tatsächlich entstandenen Ausgaben bzw. bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Der Vermieter kann auf diese Weise die Kosten nicht absetzen, weil er das Haus oder die Wohnung nicht selbst bewohnt. Er kann allerdings die Ausgaben, die für die Gartengestaltung oder Gartenpflege anfallen, als Werbungskosten für die Erzielung von Pachten und Mieten ansetzen.
Wie hoch ist die Steuerersparnis?
Wer Gartenarbeiten steuerlich absetzt, profitiert von einer direkten Steuerermäßigung. Das Finanzamt zieht 20 % der Arbeitskosten direkt von Ihrer Steuerschuld ab. Das bedeutet: Stehen auf der Rechnung des Gärtners 1.000 € Arbeitskosten, zahlen Sie am Jahresende 200 € weniger Steuern.
| Kategorie | Maximale anrechenbare Kosten | Maximale Steuerersparnis |
|---|---|---|
| Haushaltsnahe Dienstleistungen | 20.000 € | 4.000 € |
| Handwerkerleistungen | 6.000 € | 1.200 € |
Beide Höchstbeträge gelten pro Jahr und pro Haushalt und können kombiniert werden. Im selben Jahr den Rasen pflegen und eine neue Terrasse anlegen? Eine Top-Kombi!
💡 Tipp: Größere Gartenprojekte – etwa eine neue Einfahrt, einen Schwimmteich und die Renovierung eines Gartenhauses – können bewusst auf mehrere Jahre verteilt werden. So lassen sich die Höchstbeträge jedes Jahr neu ausschöpfen und die Steuerersparnis maximieren.
Was wird nicht anerkannt?
Hier gibt es eine wichtige Einschränkung: Materialkosten sind grundsätzlich nicht absetzbar. Nur der reine Arbeitslohn inklusive Fahrtkosten und Maschinenkosten des Betriebs zählt. Die Rechnung sollte daher Arbeits- und Materialkosten klar getrennt ausweisen.
Ebenfalls nicht absetzbar:
- Arbeiten, die auf öffentlichem Grund stattfinden
(z. B. Gehwegpflege – außer bei expliziter gesetzlicher Verpflichtung als Anlieger) - Barzahlungen – ohne Überweisung erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an
- Arbeiten auf einem Grundstück, das ausschließlich beruflich genutzt wird
- Materialien, Pflanzen, Erde oder Dünger
Schritt für Schritt: So setzt du Gartenarbeiten ab
1. Rechnung aufbewahren
Die Rechnung des Dienstleisters oder Handwerksbetriebs muss alle relevanten Angaben enthalten: Arbeitszeit, Stundenlohn, Anfahrt und eine klare Trennung von Material- und Lohnkosten.
2. Per Überweisung bezahlen
Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht akzeptiert. Der Zahlungsbeleg (Kontoauszug) gilt als Nachweis.
3. In der Steuererklärung eintragen
Die Kosten für Handwerkerleistungen tragen Sie in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen in den Zeilen 6 bis 9 ein. Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen – also die regelmäßige Gartenpflege – gehören in Zeile 5.
Fazit: Gartenarbeiten von der Steuer absetzen
Das Steuerrecht belohnt, wer professionelle Hilfe im Garten in Anspruch nimmt. Vorausgesetzt, Zahlung und Dokumentation stimmen. Mit der richtigen Vorbereitung und einer ordentlichen Rechnung ist der Steuerabzug für Gartenarbeiten eine der einfachsten und unterschätztesten Sparmöglichkeiten für Haushalte in Deutschland.







Ein Kommentar
Das Thema Gartenarbeiten interessiert mich schon seit Längerem. Ich bin immer auf der Suche nach neuen und interessanten Artikeln und Blogs zu diesem Thema. Es ist super, dass ich diesen Blog gefunden habe. Hier findet man echt viele hilfreiche Informationen.