Wer seine Hecke schneidet, ohne sich vorher mit den gesetzlichen Vorgaben vertraut zu machen, riskiert ein Bußgeld. Denn dies ist nicht ganzjährig gestattet.


Wer seine Hecke in einem größeren Umfang stutzen möchte, wird den nächsten Spätherbst oder Winter abwarten müssen. Denn der Gesetzgeber hat sehr genaue Fristen festgelegt, wann der Heckenschnitt erlaubt ist und wann nicht. Diese Vorgaben dienen vor allem dem Schutz der Vögel, die bevorzugt in Hecken brüten. Was alle Hobbygärtner zu den Fristen für den zulässigen Heckenschnitt wissen müssen, verrät dieser Ratgeber.





Wann ist der Heckenrückschnitt nicht erlaubt?

Das Bundesnaturschutzgesetz spricht für den Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September ein generelles Verbot aus, Hecken abzuschneiden oder diese bis kurz über dem Erdreich einzukürzen. Für Gebüsche und weitere Gehölze gilt diese Regelung ebenso. Ein umfassender Rückschnitt ist in dem genannten Zeitfenster demnach nicht gestattet. Wer gegen dieses Gesetz verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro bestraft werden kann.

Vorsicht bei einem leichten Pflege- oder Formschnitt

Weniger umfangreiche Pflege- und Formschnitte sind zwar das ganze Jahr über erlaubt. Doch auch bei dieser milderen Art des Rückschnitts ist von Anfang März bis Ende September Vorsicht geboten. Da Vögel, wie bereits angesprochen, gerne in Hecken, Büschen und Co. nisten, gilt es, selbst bei einem erlaubten Rückschnitt Rücksicht auf die Tiere zu nehmen.

Noch vor dem Griff zur Schere sollten alle Hobbygärtner daher prüfen, inwiefern sich in dem Busch oder in der Hecke bereits ein Nest befindet. Sofern sich ein Nest ausmachen lässt, ist der Rückschnitt im Idealfall um mehrere Wochen zu vertagen, um die Vögel während der Brutzeit nicht unnötig zu stören.

Der Heckenschnitt kann Pflicht sein

Den Heckenschnitt rechtzeitig durchzuführen, ist vor allem für alle Eigenheimbesitzer wichtig, die vielleicht sogar in der Pflicht sind, ihre Hecke zu kürzen. Das kann zum Beispiel bei Doppelhaushälften und Reihenhäusern oder bei Einzelhäusern der Fall sein, wenn die eigene Hecke auf der Seite des Nachbarn zu stark wuchert.

Beim Heckenschnitt hat die Verkehrssicherheit vor dem Vogelschutz Vorrang. Sofern ein Sturmschaden beispielsweise dazu führt, dass eine Hecke zwischen März und September aus Gründen der Verkehrssicherheit umfangreicher beschnitten oder ganz entfernt werden muss, ist dies gestattet. Nichtsdestotrotz ist es in solch einem Fall sinnvoll, die Erlaubnis der zuständigen Naturschutzbehörde einzuholen, um sich auf der sicheren Seite zu wissen.

Abweichende Regeln für Bäume

Beim Rückschnitt ist es ausgesprochen wichtig, zwischen Bäumen und Hecken zu unterscheiden. Dabei haben die verschiedenen Gemeinden in Deutschland ihre ganz eigenen Regeln. Sofern ein Baum stark beschnitten oder gar gefällt werden soll, ist dies in vielen Teilen Deutschlands abhängig von der Höhe der Pflanze nur mit einer Genehmigung erlaubt. Wer sich unsicher ist, fragt daher lieber bei den zuständigen Behörden vor Ort nach, bevor er zur Heckenschere oder Säge greift.

Ringo von Gartentipps.com

Gründer und Chef-Redakteur von Gartentipps.com. Hat auf dem Dorf (bei Oma) zwischen Stachelbeeren, Kirschbaum und Hühnerhof seine Leidenschaft fürs Gärtnern entdeckt.

2 Kommentare

  1. Wow das habe ich nicht gewußt: Verbot von Heckenschnitt vom 1. März bis September.
    Gut zu wissen werde mich daran halten. Nur meine kleinen Sträucher Buchs und Eibe werde ich schneiden. Sommerflieder und Hortensien gehören zu meinen kleinen Sträuchern, da kann kein Vogel drin nisten.
    Danke für den tollen Tipp.
    LG Brigitte

    • Guten Abend! Lies mal bitte im Internet wegen Sommerflieder. Blüht nur an neuen Trieben, die schon treiben….Mfg Ritva Martins

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