Bußgeld verbindet man automatisch mit Straßenverkehr, dabei können einige Vorgehen im Garten ebenfalls dafür sorgen, dass man eine hohe Strafe zahlen muss. Welche das z.B. sind, erfahren Sie hier.

Wenn man an den Bußgeld-Katalog denkt, dann hat man sofort hohe Strafen wegen zu schnellem Fahren, falschem Parken oder der Handynutzung am Steuer im Kopf. So passiert es schließlich auch ziemlich häufig. Was viele aber nicht wissen ist, dass es auch einen Umwelt-Bußgeldkatalog gibt. Hierin werden spezielle Umweltvergehen geahndet.

Jedes Bundesland hat einen eigenen Umwelt-Bußgeldkatalog. Die Höhe der Strafe richtet sich also nach dem eigenen Wohnort.

Eine Auflistung aller Vergehen und den entsprechenden Bußgeldern gestaffelt nach den Bundesländern finden Sie unter bussgeld-info.de.

Viele fragen sich an dieser Stelle natürlich, was man in seinem Garten falsch machen kann, was ein Bußgeld nach sich ziehen kann. Ich möchte Ihnen hier einen kleinen Überblick über die wichtigsten Vergehen verschaffen.

4 Vergehen, die im Garten teuer werden können

Der Garten gehört Ihnen und Sie können darauf tun und lassen was sie wollen? Ganz so ist es leider nicht. Jeder muss sich an gewisse Vorschriften halten. In Kleingartenanlagen gibt es häufig noch deutlich mehr Verordnungen als sie jemand mit einem eigenen Grundstück hat. Grundsätzliche Dinge, die für alle strafbar sind und zu hohen Bußgeldern führen können, möchte ich Ihnen hier einmal vorstellen.

❖ Feuer machen

Umwelt Bußgeldkatalog - Vergehen im Garten - Feuer
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Ein knisterndes Feuer im Garten bringt Gemütlichkeit und schafft eine sonderbare Atmosphäre. Abends nach getaner Arbeit oder am Wochenende mit den Kindern lassen sich am Feuer viele gemütliche Stunden verbringen. Doch ist Feuer jeglicher Art eigentlich erlaubt? Fakt ist, dass ein offenes Feuer immer Gefahren mit sich bringt.

Als offenes Feuer gelten alle Feuerstellen, die kein feuerfestes geschlossenes Behältnis besitzen.

Wichtig zu wissen ist, dass das Feuer machen grundsätzlich einigen Regeln unterliegt. Diese sind nicht nur je nach Bundesland unterschiedlich, häufig sogar auch je nach Gemeinde oder Stadt.

Grundsätzlich kann man allerdings sagen, dass das Verbrennen von Garten- und Haushaltsabfällen verboten ist. Hierbei entsteht oftmals eine starke Rauch- und Geruchsentwicklung, die ganz schnell zum Streit mit dem Nachbar werden kann. Um auf Nummer sicher zu gehen und ein hohes Bußgeld zu vermeiden, sollten Sie sich vor Ort informieren, welche Regelungen gelten. Folgende Stellen können Ihnen darüber Auskunft geben:

  • Polizeibehörden
  • Ordnungsamt
  • Umweltamt
  • Feuerwehr

Sehr teuer kann der Verstoß in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern werden. Hier kann es zu Strafen von bis zu 5.000 Euro kommen.

❍ Regeln für ein Feuer

Neben den örtlichen Vorgaben gibt es auch noch grundlegende Regeln beim Errichten und Einheizen einer Feuerstelle.

  • Ein Mindestabstand von 10 Metern sollte zu umliegenden Gebäuden eingehalten werden. Auch schnell entflammbare Plätze, wie ein Holzunterstand sollte ausreichend weit vom eigentlichen Feuer stehen.
  • Nur trockenes und naturbelassenes Holz verbrennen. Gartenabfälle wie Reisig, Heckenschnitt und Laub kommen auf den Kompost.
  • Feuer mit einer Größe von 1×1 Meter sind genehmigungsfrei. Darüber hinaus müssen Sie sich immer eine Genehmigung einholen.
  • Um die Feuerstelle herum sollten Sie eine Schutzwand errichten, die das Ausbreiten des Feuers verhindert. Diese kann aus Sand oder Steinen errichtet werden.
  • Halten Sie zudem immer entsprechendes Löschmittel bereit, um im Notfall sofort eingreifen zu können. Möglich sind Wasser, Sand, Feuerlöscher und Löschdecke.
  • Bei starkem Wind oder langanhaltender Trockenheit sollten Sie es vermeiden, ein Feuer anzumachen.
  • Achten Sie darauf, dass das Feuer so lange beobachtet wird, bis die Glut erlischt.

❖ Gartenabfälle entsorgen

Gartenabfälle entsorgen
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Eben haben wir schon erwähnt, dass Gartenabfälle nicht verbrannt werden dürfen. Aber dürfen Sie denn einfach frei entsorgt werden? Natürlich nicht. Wer seine Gartenabfälle im Wald deponiert, der muss mit hohen Strafen rechnen. Im Saarland kostet beispielsweise ein Eimer Garten. und Haushaltsabfälle rund 200 Euro, ein Kofferraum in Niedersachsen beispielsweise 400 Euro und wer einen Lastwagen voll entsorgt, der muss in einigen Bundesländern wie Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und dem Saarland mit einer Strafe von etwa 500 Euro rechnen.

Um den unnötigen Strafen aus dem Weg zu gehen, sollten Sie die Abfälle, die im Garten anfallen, lieber ordnungsgemäß entsorgen. Hier eine kleine Liste, wo spezielle Abfälle hingebracht werden können.

AbfallEntsorgungsort / Verwendung
Erdaushub• im eigenen Garten weiter verwenden
• Annonce schalten und verkaufen
• Abgabe an Stadt bzw. Gemeinde
• zur Mülldeponie bringen
Grünschnitt• Rasenschnitt auf Kompost
• Biotonne für Zweige, Heckenschnitt, Abfall aus Blumenbeeten, Unkraut, usw.
Laub• Entsorgung bei Stadt oder Gemeinde über spezielle Säcke
• Hausmüll bzw. Biotonne
• Mulch herstellen und mit zerkleinerten Zweigen und Rasenschnitt mischen, um einen Winterschutz für die Pflanzen herzustellen
Tiermist• Kompost
• bei Bauernhöfen anfragen
• Biogasanlagen um Abnahme bitten

❖ Hecke schneiden

Umwelt-Bußgeldkatalog - Vergehen Garten Hecke schneiden
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Das Hecke schneiden gehört Jahr für Jahr zu den regelmäßigen Gartenarbeiten. Dabei kommt einiges an Abfall zusammen, dass man, wie oben erwähnt, nicht verbrennen darf. Das ist aber nicht das einzige Verbot in diesem Zusammenhang. Hinzu kommt die Tatsache, dass es laut Bundesnaturschutzgesetz Paragraph 39 Abs. 5 Satz 2 unter gesetze-im-internet.de sogar verboten ist in einem bestimmten Zeitraum die Hecke zu schneiden.

In dem Gesetz heißt es:

„Es ist verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.“

Das Verbot hat den Hintergrund, dass die Tiere und Sträucher geschützt werden sollen. Aber auch hier gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen.

Die höchste Bußgeldstrafe für die illegale Beseitigung oder Beschädigung von Hecken ist in Mecklenburg-Vorpommern zu erwarten. Hier kann dieses Vergehen bis zu 100.000 Euro kosten.

Pflegeschnitte, um beispielsweise totes Holz zu entfernen, sind ganzjährlich erlaubt.

Ein weiterer Punkt, der zu einem Bußgeldstrafe führen kann, ist die Höhe der Hecke. Diese ist jedoch Ländersache. In den meisten Fällen darf die Hecke nicht höher als zwei Meter sein – wenn der Abstand zum Nachbarhaus 50 Zentimeter beträgt.

❖ Schnee räumen

Schnee schnieben
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Zu hohen Bußgeldstrafen kann es auch beim Schnee schieben kommen bzw. dann, wenn man es nicht tut. Grundsätzlich ist jeder Hausbesitzer dazu verpflichtet die Wege vor dem eigenen Grundstück von Schnee zu befreien. Bei Mietern ist es im Mietvertrag festgelegt, ob sie dafür zuständig sind oder nicht.

Wird der Schnee nicht geräumt oder bei Glätte entsprechend gestreut, kann es gleich doppelt teuer werden.

  1. Stürzt jemand und verletzt sich, dann kann er Schmerzensgeld verlangen.
  2. Die Gemeinde kann ein Bußgeld verhängen.

Auch hier ist es wieder so, dass es je nach Bundesland unterschiedlich ist. In den meisten Teilen Deutschlands kostet es bis zu 500 Euro, am teuersten kann es in Hamburg werden. Ein nicht befreiter Gehweg kann hier bis zu 50.000 Euro kosten.

Wichtig zu wissen ist:

❍ Uhrzeit für das Schneeräumen:

  • werktags von 07:00 Uhr – 20 Uhr
  • Sonn- und Feiertags: 08:00/09:00 Uhr bis 20 Uhr

Hierbei gilt, dass um 07:00 Uhr bzw. am Wochenende erst um 08:00 Uhr die Gehwege bereits frei sein müssen.

» Werfen Sie sicherheitshalber auch noch einen Blick in Ihre Gemeindesatzung. Manchmal kommt es zu kleinen Abweichungen.

❍ Häufigkeit des Schneeräumens:
Bei starkem und lang anhaltenden Schneefall reicht es nicht aus, den Weg nur einmal am Tag zu räumen. Es ist zu empfehlen dies in angemessenen Zeiträumen durchzuführen.

Bei Glätte sind sie dazu verpflichtet regelmäßig zu streuen. Dies wurde sogar in einem Urteil beim Bundesgerichtshof unter kostenlose-urteile.de festgehalten.

❍ Verwendung des Streugutes:
Beim Streugut unbedingt darauf achten was Sie verwenden. In vielen Satzungen ist das verwenden von Salz verboten. Besser geeignet sind Sand oder Splitt.

» Achtung: Schnee nicht auf die Fahrbahn schieben.

Ringo von Gartentipps.com

Gründer und Chef-Redakteur von Gartentipps.com. Hat auf dem Dorf (bei Oma) zwischen Stachelbeeren, Kirschbaum und Hühnerhof seine Leidenschaft fürs Gärtnern entdeckt.

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