Wärme, das leise Knistern von verbrennendem Holz, gemütliches Beisammensein. Feuerstellen im Garten sind beliebt! Aber was ist erlaubt und was nicht?

Als Kind habe ich es geliebt, abends am Lagerfeuer zu sitzen und mein Stockbrot oder Marshmallows in den Flammen zu rösten. Damals war dies auch noch ohne weiteres möglich. Heute sieht das etwas anders aus. Denn inzwischen gibt es diverse Vorschriften für Lagerfeuer und andere Feuerstellen, sodass viele überhaupt nicht mehr wissen, was erlaubt ist und was nicht.

Im Folgenden erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Sie eine Feuerstelle in Ihrem Garten betreiben dürfen und was Sie dabei beachten müssen.

Was ist eine Feuerstelle?

Eigentlich handelt es sich bei einer Feuerstelle einfach nur um einen Platz, an dem Sie ein offenes Feuer entfachen können. Welcher Platz sich dafür am besten eignet, richtet sich nach den Gegebenheiten in Ihrem Garten. Suchen Sie sich eine Stelle, in deren Nähe sich keine Bäume und Sträucher befinden. Zudem muss der Untergrund feuerfest sein – am besten in einem Umkreis von fünf Metern um die Feuerstelle herum.

Wie Ihre Feuerstelle aussieht, richtet sich nach Ihrem Geschmack. So bleibt es Ihnen überlassen, wie groß sie diese gestalten und ob Sie sie vertieft oder ebenerdig anlegen. Darüber hinaus entscheiden Sie, ob es sich um eine fest installierte oder um eine mobile Feuerstelle handeln soll.

Tipp: Wenn Sie Inspirationen für die Gestaltung Ihrer Feuerstelle benötigen, sehen Sie sich doch einfach mal unsere 20 Ideen für Feuerstellen an.

Klassisches Lagerfeuer

Lagerfeuer
© janny2 / stock.adobe.com

Das klassische Lagerfeuer ist zeitlos schön, stellt aber ein erhöhtes Risiko dar. Hier ist Vorsicht geboten, damit sich das Feuer nicht unkontrolliert ausbreitet. Achten Sie daher unbedingt darauf, dass die Feuerstelle frei von totem Laub, Gras und Ästen ist. Zudem sollten Sie für das Lagerfeuer eine flache Grube ausheben und den Aushub bereit halten, falls das Feuer dennoch außer Kontrolle gerät und gelöscht werden muss.

Tipp: Besonders schön wirkt die Feuerstelle im Garten, wenn Sie sie mit Steinen umrahmen. Gleichzeitig bietet die Umrandung Schutz vor einem Ausbreiten des Feuers.

Gemauerte Feuerstelle

Entscheiden Sie sich für eine gemauerte Feuerstelle, müssen Sie sich vorher darüber im Klaren sein, ob diese ebenerdig, erhöht oder vertieft sein soll. Denn ist diese erst einmal fertig, kann sie nur mit großem Aufwand wieder zurück gebaut werden.

Ich habe ein Video mit interessanten Gestaltungsideen für gemauerte Feuerstellen gefunden:

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Mobile Feuerstellen

Feuerkorb
Feuerkorb im Garten – © Magdalena / stock.adobe.com

Besitzen Sie einen nur einen kleinen Garten und möchten dennoch nicht auf das Lagerfeuerambiente verzichten, bietet sich eine mobile Feuerstelle an. Diese können Sie schnell und einfach im Schuppen verstauen, wenn Sie sie nicht benötigen.

Als mobile Feuerstellen eignen sich zum Beispiel Feuerschalen oder Feuerkörbe, aber auch Gartenkamine oder Feuertonnen. Letztere können Sie mit etwas handwerklichem Geschick und dem passenden Werkzeug auch selbst herstellen und Ihrer Kreativität bei der Gestaltung freien Lauf lassen. Wenn Sie sich dafür interessieren, erhalten Sie mehr Informationen zur Feuertonne auf feugarten.de.

Tipp: Da Feuerschalen sehr flach sind, besteht eine erhöhte Gefahr, dass Funken auf brennbare Gegenstände oder Flächen überspringen. Um dem vorzubeugen, gibt es auch Feuerschalen mit Funkenschutz. Der Handel bietet neben Komplettpaketen auch nur den Feuerschutz in verschiedenen Größen an.

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Sind Feuerstellen genehmigungspflichtig?

Ein Lagerfeuer kann ein gemütliches Ambiente schaffen und vielen ist auch die Lagerfeuerromantik nicht fremd. Fakt ist aber, dass ein offenes Feuer auch Gefahren birgt. Zum einen kann es sich im schlimmsten Fall unkontrolliert ausbreiten und zum anderen kann es zu einer enormen Rauchentwicklung kommen, die Ihre Nachbarn als enorm belästigend empfinden können. Aus diesem Grunde gibt es inzwischen viele Vorschriften für das Betreiben offener Feuerstellen – allen voran das Bundesimmissionsschutzgesetz:

§ 4 BimSchG: Genehmigung
(1) Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen […] bedürfen einer Genehmigung. […]
(2) […]

Ob eine Feuerstelle durch das zuständige Ordnungsamt oder Umweltamt genehmigt wird, hängt nicht zuletzt von der Region und der Größe des geplanten Feuers ab. In den meisten Gebieten ist es aber möglich, ein kleines Feuer mit einem Durchmesser von weniger als einem Meter zu entfachen. Jedoch sollten Sie sich vorsichtshalber trotzdem beim zuständigen Ordnungsamt oder Umweltamt nach den örtlichen Bestimmungen erkundigen. Denn ein genehmigungspflichtiges Feuer, welches Sie nicht angemeldet haben, kann in einigen Gebieten ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen. Wie teuer ein solches Vergehen in Ihrer Region werden kann, können Sie dem aktuellen Bußgeldkatalog auf bussgeld-info.de entnehmen.

Tipp: Fühlen sich Ihre Nachbarn durch den entstehenden Rauch belästigt, müssen Sie Ihr Feuer auch dann löschen, wenn Sie sich an alle Vorschriften halten. Denn das öffentliche Wohl hat hier Vorrang.

Was ist beim Betreiben einer Feuerstelle zu beachten?

Sicherheitshinweise für Feuerstellen
Nicht nachmachen! Würde das Feuer entzündet, könnten die Pflanzen Feuer fangen! – © Andrii Zastrozhnov / stock.adobe

Wenn Sie ein offenes Feuer in Ihrem Garten betreiben möchten, müssen Sie immer sicherstellen, dass davon keine Gefahr ausgeht. Daraus ergeben sich einige Beschränkungen, an die Sie sich unbedingt halten sollten:

  • Halten Sie einen ausreichend großen Abstand von Gebäuden, brennbaren Materialien und Nachbarn ein.
  • Schaffen Sie eine nicht brennbare Umgebung für das Feuer, damit es sich nicht ausbreiten kann.
  • Bei großer Trockenheit und einer entsprechend hohen Waldbrandgefahrenstufe sowie bei starkem Wind sollten Sie kein Feuer entfachen.

Tipp: Sie finden die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe auf der Internetseite des Deutschen Wetterdienstes.

  • Benutzen Sie keinen Brandbeschleuniger wie Benzin oder Spiritus. Hierbei könnte es zu einer Verpuffung kommen!
  • Vermeiden Sie eine zu starke Rauchbildung. Denn unbeteiligte Nachbarn dürfen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz nicht erheblich belästigt oder gefährdet werden.
  • Halten Sie einen Feuerlöscher oder andere Löschmittel (z.B Sand oder Wasser) bereit, falls sich das Feuer ausbreitet.
  • Lassen Sie das Feuer nicht unbeaufsichtigt!

Brenngut für die Feuerstelle

Brennholz
Verbrennen Sie nur trockenes und unbehandeltes Holz! – © exclusive-design / stock.adobe.com

Wenn Sie in Ihrem Garten ein Feuer machen möchten, sollten Sie darauf achten, was Sie verbrennen. Denn nicht alles, was brennt, darf auch ins Feuer.

Grundsätzlich sollten Sie immer nur trockenes und naturbelassenes Holz verbrennen. Denn frisches Holz enthält in der Regel zu viel Feuchtigkeit und würde eine zu starke Rauchentwicklung verursachen. Zudem müssen Sie darauf achten, welche Holzsorte Sie verwenden, da einige Nadelhölzer – zum Beispiel Kiefer, Fichte, Douglasie oder Lärche – Harzeinschlüsse enthalten, die sich explosionsartig entzünden können, wenn sie mit Feuer in Berührung kommen.

Tipp: Gehen Sie nicht einfach in den Wald, um sich Ihr Feuerholz zu sammeln. Hierfür benötigen Sie einen sogenannten Holzsammelschein, den Sie gegen eine Gebühr beim zuständigen Forstamt beantragen können.

Abfälle in der Feuerstelle verbrennen?

Haben Sie noch Gartenabfälle von der letzten Gartenaktion herum liegen, sollten Sie diese nicht einfach so verbrennen. Äste, Strauchwerk und Laub gehören auf den Kompost und dürfen nur in Ausnahmefällen verbrannt werden. Verbrennen Sie die Gartenabfälle ohne Zustimmung durch die zuständige Ordnungsbehörde, handeln Sie ordnungswidrig und müssen mit einem Bußgeld rechnen.

Ebenso wenig ist es gestattet, Müll oder behandeltes Holz zu verbrennen. Zum einen würde es sich dabei um eine illegale Müllentsorgung handeln und zum anderen können dabei giftige Dämpfe entstehen. Eine Zuwiderhandlung kann für Sie böse Konsequenzen haben, denn diese stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern unter Umständen sogar eine Straftat dar.

Ringo von Gartentipps.com

Gründer und Chef-Redakteur von Gartentipps.com. Hat auf dem Dorf (bei Oma) zwischen Stachelbeeren, Kirschbaum und Hühnerhof seine Leidenschaft fürs Gärtnern entdeckt.

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