In manchen Jahre ist die Ernte einfach riesengroß. Wer nicht mehr mit dem Essen hinterher kommt, der kann seine Ernte auch veräußern. Hierbei gibt es aber ein wenig zu beachten.

Vom eigenen Garten leben
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Gartenarbeit kann sehr entspannend sein. Wer gerne im Freien arbeitet, sieht die Beschäftigung im heimischen Garten oft als hervorragenden Ausgleich zum stressigen Alltag. Ein großer Garten kann auch für Rentner die optimale Beschäftigung sein. Bewegung an der frischen Luft hält fit und die kreativen Möglichkeiten, die die Gartengestaltung bietet, lassen sich mit ausreichend Zeit und Muße noch besser ausschöpfen.

Für einige Menschen ist ihr Garten aber weit mehr als nur ein aktives Hobby. Mit Gartenarbeit lässt sich durchaus auch Geld verdienen. Wer für sich selbst die passende Nische findet, kann seinen grünen Daumen versilbern. Vor allem Erzeugnisse wie Obst, Gemüse und andere Pflanzen, die im eigenen Garten angebaut wurden, sind heute sehr beliebt und finden in der Regel begeisterte Abnehmer. Große Reichtümer winken zwar nicht immer, aber es gibt durchaus Möglichkeiten, mit einem ertragreichen Garten die Haushaltskasse aufzubessern. So lassen sich Leidenschaft und Lebensunterhalt geschickt miteinander verbinden.

Nicht nur im Gemüsebeet muss Ordnung herrschen

Eines sollten sich Hobbygärtner mit einer geschäftstüchtigen Idee bewusst machen: Auch im kleinen Rahmen sind Einkünfte aus der gärtnerischen Tätigkeit gegebenenfalls steuerpflichtig und sollten deshalb beim Gewerbeamt angemeldet werden. Wer sich im Vorfeld ausführlich informiert, kann sich eine Menge Ärger ersparen und ist mit seiner Idee, das geliebte Hobby zu Geld zu machen, gleich auf der sicheren Seite.

Grundsätzlich ist das örtliche Gewerbeamt zuständig, wenn es um die Anmeldung einer Nebentätigkeit im Bereich Garten- und Landschaftsbau geht. Der Gesetzgeber hat in § 14 Abs. 1 GewO unter https://www.gesetze-im-internet.de die rechtliche Grundlage geschaffen, die hierbei zum Tragen kommt. Wer Obst und Gemüse, Pflanzen, Setzlinge oder Pflanzensamen direkt und unverarbeitet an den Kunden weitergibt, handelt im Rahmen der so genannten landwirtschaftlichen Urproduktion.

Für den Verkauf der Erzeugnisse sollte trotzdem beim zuständigen Gewerbeamt eine Tätigkeit angemeldet werden. Wer den Verkauf als Nebentätigkeit zu einem Angestelltenverhältnis betreibt, bleibt in der Regel von der Gewerbesteuer verschont. Steuerabgaben im Rahmen der Einkommensteuer für den erwirtschafteten Umsatz sind allerdings erst erforderlich, wenn eine festgesetzte Mindestgrenze pro Jahr überschritten wird. Derzeit sind Einkünfte aus Nebentätigkeiten bis zu 410 Euro jährlich von der Einkommensteuer befreit.

Sollen neben den reinen Erzeugnissen aus dem Garten auch weiterverarbeitete Produkte wie Marmelade oder Kuchen verkauft werden, ist eine Gewerbeanmeldung unbedingt erforderlich. Außerdem müssen die Produkte verschiedene Auflagen erfüllen und festgelegten Reinheitsgeboten entsprechen. Ausführliche Informationen zu diesem Thema bietet die Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter https://www.lgl.bayern.de. Besondere Auflagen sind bei einem so genannten Kleingewerbe darüber hinaus in der Regel nicht zu erfüllen.

Steuererklärung für geschäftstüchtige Hobbygärtner

❖ Buchhaltungssoftware

Wer seine Steuererklärung trotz Nebengewerbe selbst macht, ist mit einer professionellen Buchhaltungssoftware gut beraten. Hier lassen sich alle privaten und geschäftlichen Finanzen sauber voneinander trennen und auch Haupt- und Nebentätigkeit können separat aufgeführt werden. Außerdem ist es möglich, Belege digital zu erfassen. So lassen sich sämtliche buchhalterischen Vorgänge auch optimal vorbereiten, falls die jährliche Steuererklärung einem Steuerberater übergeben wird.

Professionelle Buchhaltungsprogramme haben den Vorteil, dass sie sehr benutzerfreundlich aufgebaut sind. Etablierte Marken haben außerdem den Vorteil, dass sich der Erwerb der Software selbst wieder steuerlich geltend machen lässt. Welche Buchhaltungsprogramme von der Steuer abgesetzt werden können und wie die Geltendmachung richtig verbucht wird, erklärt der Ratgeber unter https://shop.lexware.de.

❖ Kassensystem

Die Wahl des richtigen Kassensystems für den Verkauf bleibt dem Gewerbetreibenden selbst überlassen. Von vollautomatischen Registrierkassen bis zu einfachen Buchungssystemen gibt es zahlreiche Varianten. Wichtig ist allerdings die Möglichkeit, dem Kunden auf Wunsch einen Beleg ausstellen zu können und auch für das Finanzamt müssen die verkauften Waren und die damit erzielten Einnahmen ordnungsgemäß verbucht werden. Bei Hofläden und ähnlichen Gewerben verlangt das Finanzamt eine tagesaktuelle Buchung, das heißt, dass die Tageseinnahmen einzeln abrufbar und überprüfbar sein müssen. Die meisten schon sehr kleinen und einfach gehaltenen Kassensysteme ermöglichen diese Buchungsform.

Wenn es dagegen um Belege für eigene Ausgaben geht, kann eine mobile Software sehr praktisch sein. Moderne Buchhaltungssoftware bietet häufig ein Feature an, über das Belege direkt über eine App eingescannt und buchhalterisch verarbeitet werden können. Mit dem Erwerb der Software ist die dazugehörige Belegerfassungs-App häufig kostenlos. So können Belege zum Beispiel direkt im Baumarkt eingescannt und dem Buchhaltungsprogramm hinzugefügt werden. Benutzerfreundliche Programme wie beispielsweise von https://www.lexoffice.de bieten darüber hinaus den Service, dass die Belege automatisch für die spätere buchhalterische Weiterverarbeitung kategorisiert und gespeichert werden.

Erzeugnisse aus dem eigenen Garten verkaufen

Mit Garten Geld verdienen - Marmelade selber machen und verkaufen
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Die erste und wahrscheinlich einfachste Möglichkeit, mit dem eigenen Garten ein wenig Geld dazuzuverdienen, ist wohl der Verkauf von selbst gezogenen Erzeugnissen. Dabei kann es sich ganz klassisch um selbst angebautes Obst und Gemüse handeln, aber auch um andere Erzeugnisse wie Blumen, Pflanzensetzlinge, Pflanzensamen oder weiterverarbeitete Dinge wie selbst hergestellte Blumensträuße, Kränze oder ähnliches.

Ein gut gepflegter Garten belohnt seinen Gärtner meist mit reichen Erträgen, die je nach Gartengröße den Eigenbedarf weit übersteigen können. Wenn Familie und Freunde bereits in Hülle und Fülle bedacht sind und sich die Obstbäume und das Gemüsebeet noch immer unter ihrer reichen Last biegen, könnte der Verkauf der guten Gaben aus der Natur eine Überlegung wert sein. Frische Lebensmittel direkt aus der Region erfreuen sich wachsender Beliebtheit und viele Menschen freuen sich heute, wenn sie ihr Obst und ihr Gemüse direkt beim Erzeuger einkaufen und sich dabei ein Bild von den Anbaugegebenheiten machen können. Das können Gartenfreunde mit grünem Daumen für sich nutzen und ihre Pflanzen und deren Produkte frisch vom Baum oder direkt aus dem Gemüsebeet verkaufen.

Auch weiterverarbeitete Produkte aus eigener Herstellung können auf diese Art und Weise zu Geld gemacht werden. Selbst eingekochte Marmelade ist immer sehr beliebt, genauso wie Apfelmus. Wer gerne backt, kann sich sicher nicht nur am Wochenende über begeisterte Abnehmer für frischen Obstkuchen freuen. So lassen sich Hobby und Nebentätigkeit besonders angenehm miteinander verbinden.

Hofladen, Gemüsestand und Co.

Mit dem Garten Geld verdienen - Ware präsentieren
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Es muss nicht immer gleich ein eigener Hofladen sein. Oft reicht ein kleiner Lagerraum, in dem die Erzeugnisse zwischengelagert und an Interessenten verkauft werden können. So mancher Hobbygärtner hat mit einem kleinen Verkaufstisch in der Garage oder in der Gartenlaube angefangen. Wenn der kleine Betrieb ebenso wächst und gedeiht, wie der Garten selbst, können die Räumlichkeiten immer noch gewechselt werden. Viel braucht es eigentlich nicht, um die ersten Kunden empfangen zu können. Idealerweise sollte es vor Ort die Möglichkeit geben, die zum Verkauf stehenden Waren abzuwiegen oder abzumessen, um Preise kalkulieren zu können. Da das Auge immer mit dabei ist, sollten die Gartenfrüchte immer leicht zu begutachten sein. In Holzkisten oder auf Regalen lassen sich Obst, Gemüse und andere Erzeugnisse ganz natürlich präsentieren. So ist im Handumdrehen eine Marktstandatmosphäre geschaffen.

Wer mit Verpackungsmaterialien nicht in Vorkasse treten möchte, kann seine Kunden auch bitten, der Umwelt zuliebe eigene Behälter für den Transport mitzubringen. So entstehen für die Eröffnung des eigenen kleinen Verkaufsstandes nahezu keine Kosten und der Verkauf der reichen Ernte kann sofort die Haushaltskasse aufbessern. Gleichzeitig sinkt auch das Risiko eines Verlustgeschäftes, falls eine Ernte einmal nicht so ertragreich ausfallen sollte oder das Interesse der Kundschaft in einem Jahr zu wünschen übrig lässt. Mit möglichst geringem finanziellem Einsatz ist jede verkaufte Tomate ein Reingewinn und der Verkauf macht richtig Spaß.

Hobbygärtner, die den Verkauf etwas professioneller aufziehen möchten, können sich natürlich auch einen kleinen Hofladen einrichten. Einfache Regale erfüllen meist schon ihren Zweck. Sie sollten allerdings recht stabil sein, da Feldfrüchte aller Art meist ein gewisses Eigengewicht mitbringen. Bei der Dekoration gilt am Gemüsestand und im Hofladen vor allem: Weniger ist mehr. Die farbenfrohen Produkte, die hier zum Verkauf stehen, sprechen meist für sich und müssen nicht durch zusätzliche Dekorationen übertrumpft werden. Ein paar frische Blumen, ein saisonal geflochtener Kranz oder ein paar Holzobjekte reichen völlig aus, denn Natürlichkeit und Naturbelassenheit machen den besonderen Reiz eines Hofladens aus.

Selbstbedienung erwünscht

Mit dem garten Geld verdienen - Selbstbedienung
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Besonders beliebt sind auch Gärten, in denen selbst gepflückt und geerntet werden darf. Familien mit Kindern, die keinen eigenen Garten besitzen, nutzen gerne die Gelegenheit, ein bisschen in der Natur zu werkeln und ihren Einkauf erst einmal selbst zu ernten. Das macht Spaß und bringt gleichzeitig viele fleißige Erntehelfer, die bei der Gartenarbeit unterstützen können.

Was in größeren landwirtschaftlichen Betrieben und Plantagen schon seit längerem als besonderes Highlight angeboten wird, bietet sich auch im kleineren Rahmen im heimischen Garten an. Versprechen Sommer und Herbst eine besonders reiche Ernte, können fröhliche Erntenachmittage in der Nachbarschaft angekündigt werden. Die geernteten Früchte dürfen dann natürlich gleich vor Ort verkostet und gegen einen geringeren Abnahmepreis auch in gewünschter Menge mit nach Hause genommen werden.

Vor allem zu einem gelungenen Start mit dem eigenen Hofladen kann eine solche Aktion beitragen. Verkäufer und Kunden lernen sich besser kennen und die neue Einkaufsmöglichkeit spricht sich herum. Gerade im regionalen Einzelhandel ist positive Mundpropaganda schließlich immer noch die beste Werbung.

Ringo von Gartentipps.com

Gründer und Chef-Redakteur von Gartentipps.com. Hat auf dem Dorf (bei Oma) zwischen Stachelbeeren, Kirschbaum und Hühnerhof seine Leidenschaft fürs Gärtnern entdeckt.

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