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Rauchbelästigung durch Grillen im Garten

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Rauchbelästigung durch Grillen

Rauchbelästigung durch Grillen

Im Garten grillen – eine Freizeitbeschäftigung, zu der kaum jemand nein sagt. Dafür ist ein Garten schließlich auch da. Wo sonst kann man offenes Feuer machen? Und genau hier ist ein Problem zu finden, das immer wieder Gerichte beschäftigt: Rauchbelästigung durch Grillen.

 

Regelungen je nach Bundesland unterschiedlich
Hier eine bundesweit einheitliche Regelung zu finden, ist nicht möglich, weil es sie nicht gibt. So kann man pauschal auch nicht sagen, wie oft man im Garten grillen darf. Beispielsweise ist es in Nordrhein-Westfalen und in Brandenburg verboten, den Grill anzuwerfen, wenn dadurch der Nachbar durch Rauch belästigt wird.

In anderen Bundesländern ist die Rechtsprechung anders und überhaupt nicht eindeutig. So lassen es einige Bundesländer zu, maximal fünfmal im Jahr im eigenen Garten zu grillen (Bayern zum Beispiel). In allen anderen Ländern muss man es selbst individuell regeln. Am besten mit den Nachbarn sprechen. Sofern hier Ärger ins Haus stehen sollte, kann man es entweder auf einen Prozess ankommen lassen, oder auf das Grillen verzichten. Die Entscheidung muss man selbst treffen.


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1 Kommentar für “Rauchbelästigung durch Grillen im Garten”

  • yalvac geschrieben für 6 Juni, 2010, 12:51

    Ich habe eine Frage: Ich habe einen Schrebergarten und Probleme. Obwohl die angrenzenden Wohnhäuser ca. 400 Meter weit weg sind werde ich andauernd angezeigt, weil die Nachbarn sich gestört fühlen. Wie oft darf ich denn im Schrebergarten grillen? Gibt es dafür ein Gesetz?

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