Nicht immer ist der Kauf eines Gartengerätes wirklich notwendig. Hier heißt es deshalb Gartengeräte mieten, statt kaufen. 2 Möglichkeiten dafür stellen wir Ihnen hier einmal vor.

Gartengeräte mieten, statt kaufen – 2 Möglichkeiten vorgestellt
Gartengeräte mieten, statt kaufen | © manulopez / stock.adobe.com

Ein Gartengerät zu kaufen, ist vor allem dann nicht sinnvoll, wenn für Sie bereits im Vorfeld absehbar ist, dass der Nutzeffekt auf Dauer nur sehr gering ausfallen wird. Viele Gartengeräte werden schließlich meist nur einmal pro Saison benötigt, wie unter anderem das Laubsauggerät. Weshalb solche Gerätschaften zwar notwendig sind, sich jedoch die Anschaffung eines gerade hochwertigen Gerätes nicht wirklich rentiert. Deshalb empfiehlt es sich nur selten benötigte Gartengeräte für die Dauer des jeweiligen Gebrauchs zu mieten.

Unterschieden wird hierbei zwischen einem gewerblichen Verleih, bei dem die meisten Geräte gegen Defekte ausreichend versichert sind, und dem privaten Austausch von Geräten untereinander. Bei der letzten Variante liegt allerdings die Haftung für die einwandfreie Rückgabe eines Mietobjektes immer beim Auszuleihenden. Beide Möglichkeiten hier nun einmal im Detail erklärt.

2 Möglichkeiten für’s Mieten/Vermieten vorgestellt

Möglichkeit 1 – Gewerblicher Verleih

Gartenfachmärkte und Gartenbaubetriebe vor Ort zählen sicherlich zu den ersten Anlaufstellen, wenn Sie sich ein Gartengerät ausleihen möchten. Aber auch überregional agierende Internetanbieter ermöglichen heute das Anmieten von Gartengeräten auf relativ unkonventionelle Art und Weise.

Erfragen sollten Sie bei allen gewerblichen Anbietern immer als erstes, welche Mietbedingungen und Kosten im Bezug auf einzelne Mietobjekte zu erwarten sind. Weiterhin müssen Sie eine Absprache über den Mietzeitraum sowie über den Transport einzelner Geräte – gerade bei großen Mietobjekten, wie z.B. einem Holzspalter – treffen.

Wichtig:

Bei einem gewerblichen Verleih sollten Sie die zugehörigen AGB´s vom Vermieter immer vorab genau durchlesen. Vor allem auch dann, wenn Sie einen Mietvertrag zum jeweiligen Gerät unterschreiben.

Möglichkeit 2 – Privater Austausch

Ein privates Ausleihen von Gartengeräten basiert zumeist auf einer Vertrauensgrundlage gegenüber dem Auszuleihenden, denn schließlich möchte der Verleiher sicher gehen, dass er sein Gartengerät wieder in einem einwandfreiem Zustand zurückbekommt.

Auch beim privaten Austausch immer einen Ausleihzeitraum exakt definieren und diesen einhalten sowie eine kleine Unkostenvergütung vereinbaren, z.B. für den Benzinverbrauch einer Motorsäge, über die Abnutzung eines Sägeblattes, etc.

Tipp:

Eine weitere Möglichkeit des privaten Austausches von Gartengeräten liegt auch darin, dass Sie sich mit anderen Gartenbesitzer absprechen, wer sich welche Gartengeräte zulegt, und diese dann untereinander austauschen.

Geräte vor dem Mieten/Vermieten überprüfen

Es versteht sich sicherlich von selbst, dass Sie ein angemietetes oder ausgeliehenes Gartengerät vom jeweiligen Nutzer ausgesprochen pfleglich behandeln und in einem ordentlichen (geputzten) Zustand wieder an den Verleiher/Vermieter zurückgeben. Eventuell beim Gebrauch entstandene Defekte müssen Sie bei der Rückgabe natürlich sofort offenlegen und den Schaden selbstverständlich auch wieder begleichen.

Geräte sollten Sie vor dem Ausleihen allerdings auch immer auf ihre volle Funktionstüchtigkeit überprüfen und gegebenenfalls einen schriftlichen Vermerkt über bestehende Mängel anfertigen. Das vermeidet in den meisten Fällen dann auch Streitigkeiten unter Freunden und Nachbarn!

Ringo von Gartentipps.com

Gründer und Chef-Redakteur von Gartentipps.com. Hat auf dem Dorf (bei Oma) zwischen Stachelbeeren, Kirschbaum und Hühnerhof seine Leidenschaft fürs Gärtnern entdeckt.

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