Auch schon über den Begriff „Schrebergarten“ gestolpert? Woher er kommt und was es damit auf sich hat – alle Details dazu hier!

Schrebergarten
© Christina Kohnen / stock.adobe.com
Sie sind begehrte Rückzugsorte, Plätze des Schaffens, Erntens und Erholens. Vor allem dort, wo es an Grünflächen mangelt, sind Schrebergärten beliebt. In Großstädten existieren lange Wartelisten und besonders Familien mit Kindern sind froh, eine Parzelle erobert zu haben. Deutschlandweit existieren über eine Million Schrebergärten, welche eine Fläche von mehr als 46.000 Hektar Land einnehmen. Schrebergärten sind Teil einer Kleingartenanlage und sind maximal 400 Quadratmeter groß. Im Folgenden wird verraten, wie der Schrebergarten zu seinem Namen kam, was einen Kleingarten ausmacht und was zukünftige Pächter bei Erwerb und Unterhaltung beachten müssen.

Wie der Schrebergarten zu seinem Namen kam

Der Kleingarten wird nicht grundlos auch Schrebergarten genannt. Dies ist auf Daniel Gottlob Moritz Schreber zurückzuführen. Ob es sich bei dem im Jahre 1808 in Leipzig zur Welt gekommene Arzt und Pädagogen um einen Pflanzenfreund handelte, ist nicht bekannt.

Selbst hat Schreber vermutlich kein Land bewirtschaftet. Sein Interesse galt körperlich und gesundheitlich benachteiligten Kindern und deren sportlicher Integration. Die Gründung des ersten Schrebervereins hat dessen Namensgeber selbst nicht mehr miterleben dürfen.

Es handelte sich auch noch nicht um den typischen Kleingartenverein, sondern um einen Schul- und Erziehungsverein. Auf dem ersten Schreberplatz tummelten sich Mitte des 19. Jahrhunderts die Kinder. Um die Aktivitäten zu erweitern, wurde wenig später der gärtnerische Aspekt einbezogen. Familien fanden sich zusammen und bestellten die Beete. Diese wurden in Parzellen unterteilt und die ersten Schrebergärten waren entstanden.

Ein Blick in die Geschichte des Schrebergartens

Die Entwicklung des Schrebergartens besaß auch einen historischen und gesellschaftspolitischen Hintergrund. Die Bevölkerung wuchs in den Anfängen des 19. Jahrhunderts. Gleichzeitig nahm die Armut zu.

Von wohlhabenden Bürgern wurden sogenannte Armengärten angelegt. Dort sollten die Menschen ihr eigenes Obst und Gemüse anbauen, weniger Hunger leiden und ihre Arbeitskraft erhalten. Dieser praktische und nicht ganz uneigennützige Gedanke führte zur vermehrten Anlage von Kleingärten. Noch heute werden viele gern zum Selbstversorger und schätzen den Anbau von eigenem Obst und Gemüse aus ökologischer Sicht.

Die Bedeutung des Schrebergartens heute

In den Großstädten fehlt es an Grünflächen. Wer keinen eigenen Garten am Haus unterhält, sehnt sich nach Erholung im Grünen und dem Anbau von Zier- und Nutzpflanzen. Den Menschen soll mit Kleingärten der Zugang zur Natur erhalten bleiben. Besonders für Familien mit Kindern besitzen Kleingärten einen hohen Erholungswert.

Die Erholung ist nicht der alleinige Eckpfeiler eines Schrebergartens in der heutigen Zeit. Im Vordergrund steht auch die kleingärtnerische Nutzung. Welche Pflanzen und Gehölze im Kleingarten angebaut werden dürfen, regelt die Kleingartenverordnung.

Rechtliches zum Schrebergarten

Schrebergarten Verein
Nur Vereinsmitglieder können einen Schrebergarten pachten – © nn-fotografie / stock.adobe.com
Schrebergärten werden nicht verkauft wie ein Haus oder ein Fahrzeug. Die Kleingärten werden verpachtet. Wer einen Garten pachten will, muss Mitglied des jeweiligen Kleingartenvereins werden. Entsprechend den Vorgaben in der Gartenordnung kann das Areal genutzt, bepflanzt und bebaut werden.

Tipp: Als überregionales Organ greift das Bundeskleingartengesetz.

So ist es zum Beispiel üblich, dass sich Gartenbesitzer zwischen einem Geräteschuppen oder einem Gartenhaus entscheiden müssen. Es gibt weiterhin gewisse Vorgaben, was die Übernachtung, das Halten von Tieren oder die Ausrichtung von Festen betrifft. Die Pächter eines Kleingartens sind dabei auch an die städtischen Auflagen zur Mittags-, Nacht- und Feiertagsruhe gebunden.

Das Wir-Gefühl im Schrebergarten

In einer Schrebergartenanlage kommen viele Menschen auf engem Raum zusammen. Es entsteht eine kleine Gemeinschaft. Ein harmonisches Miteinander wird forciert. Das Vereinsleben wird durch Versammlungen und Feste aktiv gestaltet. Man tauscht sich gegenseitig aus und nimmt aktiv Teil am Vereinsleben.

Inwieweit sich jemand in die Gemeinschaft einbringt und im Verein aktiv wird, ist nicht zuletzt eine Frage von Einstellung und Charakter. Ein Schrebergarten sollte seinen Nutzern vorrangig die gewünschte Ruhe und Rückzugsmöglichkeit bieten, damit der Erholungswert nicht zu kurz kommt.

Einen Schrebergarten pachten, was ist zu beachten?

Schrebergarten pachten
Pachtverträge für Schrebergärten sind an Voraussetzungen geknüpft – © Gehkah / stock.adobe.com
Wer sich mit dem Gedanken trägt, einen Schrebergarten zu pachten, sollte sich mit den Regeln und Vorgaben in der Parzelle vertraut machen.

Dazu zählen zusammengefasst folgende Punkte:

  • Jeder Pächter muss Mitglied im Kleingartenverein werden.
  • Schrebergärten dürfen nicht größer als 400 Quadratmeter sein.
  • Das Gartenhaus darf nicht größer als 24 Quadratmeter sein.
  • Der Schrebergarten muss zu mindestens einem Drittel für den Anbau von Obst und Gemüse genutzt werden.
  • Der Anbau von Nutzpflanzen darf nur zum Eigenbedarf erfolgen.

In Großstädten sind Schrebergärten Mangelware. Wer Interesse hat, kann sich im jeweiligen Kleingartenverein vormerken lassen. Oft werden lange Listen geführt. Dabei erhalten häufig junge Familien oder Rentner den Zuschlag.

Der Mitgliedsantrag kann über die Homepage des Vereins oder während der örtlichen Sprechzeiten gestellt werden. Im Formular werden die persönlichen Daten, Alter, Anzahl der Kinder oder Beruf abgefragt. Wird ein Garten frei, erhalten meist mehrere Interessierte einen Termin für die Besichtigung. Der Vorstand trifft dann in einer seiner Sitzungen die finale Entscheidung.

Was kosten Schrebergärten?

Zunächst ist die Ablösesumme relevant. Hierbei gibt es große Unterschiede. Die Kosten für Gartenhaus und die angelegte Bepflanzung können, abhängig von Region und Zustand der Parzelle im niedrigen dreistelligen wie auch im fünfstellige Bereich liegen.

Nicht zu unterschätzen sind auch die laufenden Kosten für einen Schrebergarten. Die Pacht wird jährlich abkassiert. Auch hier sind die regionalen Unterschiede zu spüren.

Tipp: Die Pacht für einen Schrebergarten darf die vierfache Summe der Pacht für den erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau nicht übersteigen.

Durchschnittlich zahlen Kleingartenbesitzer jährlich zwischen 200 und 400 Euro für die Nutzung ihrer Parzelle.

Weitere Kosten für die Unterhaltung eines Schrebergartens werden in folgender Übersicht genannt.

Kostenstelle Kosten pro Jahr Besonderheiten
Vereinsbeitrag 20 bis 100 Euro Zum jährlichen Vereinsbeitrag können noch Kosten für die Pflege der von den Gartenmitgliedern genutzten Anlagen kommen.
Wasser- und Stromkosten 50 bis 100 Euro Die Wasserkosten werden häufig pauschal berechnet.
Da oft nicht jeder einen eigenen Zähler besitzt, werden die Forderungen unter den Pächtern geteilt.
Kosten für die Bepflanzung ab 50 Euro Die Aufwendungen schwanken stark.
Ist bereits ein umfassender Bestand an Zierpflanzen vorhanden, beschränken sich die Kosten auf Samen und Setzlinge von Nutzpflanzen.
Kosten für Gartengeräte 50 bis 400 Euro Vorhandene Gartengeräte müssen gelegentlich erneuert werden.
Die Neuanschaffung aller benötigten Gartengeräte ist kostenintensiv.

Darf man im Schrebergarten wohnen?

Ein Schrebergarten darf nicht dauerhaft als Wohnstätte dienen. Ein Kleingarten wird im Bauplanungsrecht der Kommunen als Erholungsgebiet geführt. Wer im Sommer am Wochenende im Garten übernachtet, dem drohen keine Konsequenzen. Wer sich jedoch dauerhaft im Gartenhaus einquartiert, muss mit der Kündigung rechnen.

Tiere im Schrebergarten – geht das?

Beim Thema Tierhaltung offenbart das Bundeskleingartengesetz einige Lücken. Die gärtnerische Nutzung der Parzelle sollte im Fokus stehen. Wer im Schrebergarten Tiere halten möchte, sollte zunächst mit dem Vorstand darüber sprechen.

Solange die Tierhaltung nicht überhand nimmt und sich niemand gestört fühlt, ist Tierhaltung im Kleingarten nicht verboten. Es gilt die gegenseitige Rücksichtnahme. Hunde sind im Gartengelände anzuleinen.

Eine Besonderheit in den neuen Bundesländern ist die Erlaubnis, frei laufende Hühner im Schrebergarten halten zu dürfen, sofern dies bereits zu DDR-Zeiten erfolgte (§ 20a Absatz 7 Bundeskleingartengesetz).

Ringo von Gartentipps.com

Gründer und Chef-Redakteur von Gartentipps.com. Hat auf dem Dorf (bei Oma) zwischen Stachelbeeren, Kirschbaum und Hühnerhof seine Leidenschaft fürs Gärtnern entdeckt.

Antwort hinterlassen