Viele Gartenbesitzer träumen davon, das Gartenhaus als festen Wohnsitz zu nutzen. Doch vor dem dauerhaften Aufenthalt im Garten ist einiges zu bedenken.

Im Garten wohnen
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Knapp 36 Millionen Menschen in Deutschland waren 2016 stolze Besitzer eines Gartens. In Relation mit der Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik gesehen, sind das etwa 44 Prozent. Ich denke, es wird ersichtlich, dass der Garten dem Auto als liebstes Kind, vielleicht bald den Rang ablaufen wird. Aus der Statistik geht leider nicht hervor, wo sich der Garten befindet. Zum einen kann das grüne Kleinod zum eigenen Grundstück gehören, zum anderen sind es Mieter, die eine Parzelle in einer Kleingartenanlage gepachtet haben. Für Letztere ist der Garten besonders wichtig, da sie hier Ruhe und Erholung finden und vor allem an der frischen Luft sein können. Wen wundert es da, wenn irgendwann der Gedanke aufkommt, ganz in den Garten zu ziehen.

1. Im Garten wohnen – Ist das überhaupt erlaubt?

Bevor Sie anfangen Ihre Koffer zu packen, stellt sich die Frage, ob es gesetzlich überhaupt gestattet ist, im Garten dauerhaft zu wohnen. Leider gibt es pauschal darauf keine Antwort, denn eine Genehmigung ist immer abhängig von den örtlichen Behörden. Fragen Sie deshalb beim Vorstand Ihrer Kleingartenanlage nach, wie es sich in Ihrem konkreten Fall verhält.

Das Bundeskleingartengesetz sagt dazu folgendes:

Der Verpächter kann den Kleingartenpachtvertrag kündigen, wenn der Pächter ungeachtet einer in Textform abgegebenen Abmahnung des Verpächters eine nicht kleingärtnerische Nutzung fortsetzt oder andere Verpflichtungen, die die Nutzung des Kleingartens betreffen, nicht unerheblich verletzt, insbesondere die Laube zum dauernden Wohnen benutzt, das Grundstück unbefugt einem Dritten überlässt, erhebliche Bewirtschaftungsmängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt oder geldliche oder sonstige Gemeinschaftsleistungen für die Kleingartenanlage verweigert.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de

Ausnahmen bestätigen ja bekanntlich die Regel, deshalb ist es durchaus möglich, dass ein Antrag auf Genehmigung im Garten zu Wohnen, von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt wird.

2. Saisonweise oder dauerhaft im Garten wohnen?

Laue Sommernächte laden geradezu dazu ein, während der warmen Monate im Garten zu übernachten. Wer morgens den ersten Schritt direkt in die Natur macht, geht viel motivierter zur Arbeit. In diesem Fall wird der Garten, bzw. das Gartenhaus zum Zweitwohnsitz. Die Einrichtung erinnert eher an Urlaub, denn Geschirr und Alltagsutensilien werden auf das Nötigste beschränkt. Übernachtet wird oftmals nur auf einer Luftmatratze. Sollte doch einmal etwas fehlen, besteht immer noch die Option, in die Wohnung zu fahren und „Nachschub“ zu holen.

Wer den Wohnsitz dauerhaft in den Garten verlegen will, hat etwas mehr Aufwand. Sie tauschen quasi Ihr Zuhause gegen ein Neues und werden sich räumlich ziemlich einschränken müssen. Die wuchtige Ledercouch oder Hochglanzküche können leider nicht mit ins Gartenhaus ziehen, dessen müssen Sie sich bewusst sein. Entweder Sie trennen sich konsequent von allem, was im Garten keinen Platz mehr findet, oder Sie lagern Ihre Möbel ein. Die Möglichkeit, Lagerraum zu mieten, ist zum Glück kein gewerbliches Privileg mehr. Auch Privatleute können, wie auf www.box4you.ch seit Jahrzehnten praktiziert, Container mieten, in denen alles Hab und Gut zwischengelagert werden kann. Die Erfahrung zeigt, dass das sogenannte Selfstorage die bessere Wahl ist. Damit lassen Sie sich ein Hintertürchen offen, falls es Ihnen auf Dauer im Garten doch nicht gefällt. Sie müssen in dem Fall zwar eine neue Wohnung suchen, sich aber nicht komplett neues Mobiliar kaufen.

3. Ist Ihr Gartenhaus wintertauglich?

Die Entscheidung im Garten zu wohnen, fällt meist an Tagen, an denen sich das Wetter von seiner besten Seite zeigt. Vergessen Sie aber nicht, dass auch der Herbst und der Winter irgendwann vor der Tür stehen und es im Gartenhaus richtig ungemütlich werden kann. Sie brauchen also unbedingt eine Heizungsquelle, entweder in Form einer Gas- / Ölheizung, als Elektroofen oder eine elektrische Fußbodenheizung. Aufgrund ihrer Umweltfreundlichkeit erfreut sich auch die Pelletheizung immer größerer Beliebtheit. Welches Modell am besten zu Ihnen passt, zeigt der Vergleich auf www.gartenhaus-gmbh.de. Aus Sicherheitsgründen ist es auch hier wichtig, dass Sie sich als Pächter um eine Genehmigung kümmern. Nicht weniger von Belang sind die hygienischen Voraussetzungen. Toilette und Dusche sollten vorhanden sein.

Ein Tipp zum Schluss: Denken Sie an die Einbruchsicherheit

Das Langfinger gern in Gartenanlagen einsteigen, können wir fast täglich in der Tagespresse lesen. Wer im Garten wohnt, hat auch alles Hab und und Gut dort. Um nicht eines Tages vor einem leeren Gartenhaus zu stehen, müssen Sie Ihr kleines Heim einbruchsicher machen. Die größte Schwachstelle ist der Fenster- und Türenbereich, der mit Sicherheitssystemen, die speziell für das Gartenhaus konzipiert wurden, geschützt werden kann – zu finden auf www.blaupunkt-sicherheitssysteme.de.

Dagmar von Gartentipps.com

Seit über 14 Jahren ist Dagmar Dittfeld als Online-Redakteurin für Gartentipps.com aktiv. Auf dem Land aufgewachsen, weiß sie die Vorzüge eines Selbstversorger-Gartens auch heute noch zu schätzen. Ihre ganz besondere Leidenschaft gilt der Gestaltung von Garten, Balkon und Terrasse. Mit ihren Ideen zum Dekorieren, Do-It-Yourself und Upcycling hat Dagmar schon viele Leser zum Nachmachen inspiriert.

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