Wenn das geliebte Haustier geht, bleibt oft nur die Trauer. Doch wie sieht es mit der Bestattung aus? Darf man Haustiere im Garten begraben?
Welche Tiere dürfen im Garten bestattet werden?
» Kleintiere:
Möchten Sie ein kleines Tier im Garten beerdigen, dann ist das vollkommen unproblematisch. Dabei gibt es auch nichts Besonderes zu beachten. Soll also ein Meerschweinchen, ein Hase, ein Hamster oder ähnliches unter die Erde kommen, müssen Sie dabei keinerlei Vorschriften beachten. Sie sollten das Tier jedoch nicht gerade neben dem Nutzgarten beisetzen und es am besten in eine kleine Schachtel legen, bevor Sie es in der Erde vergraben.
» Hunde und Katzen:
Auch bei Katzen und Hunden ist es nicht verboten, diese auf dem eigenen Grundstück zu begraben. Allerdings müssen Sie hier bestimmte Bestimmungen einhalten, deshalb sollten Sie sich vorher unbedingt ausreichend informieren. Das zuständige Veterinäramt ist in diesem Fall immer der erste Ansprechpartner. Normalerweise müssen Sie bei einem größeren Tier lediglich einen formlosen Antrag auf Hausbestattung stellen.
Wurde der Kadaver eingeäschert und befindet sich die Asche in einer Urne, dürfen Sie diese natürlich ohne weitere Auflagen auf Ihrem Grundstück beisetzen.
Bedingungen und Auflagen für die Hausbestattung
- Wichtig ist auf jeden Fall, dass die Todesursache des Tieres keine meldepflichtige Krankheit war. Wurde das Tier vom Tierarzt eingeschläfert, darf es auch nicht im Garten begraben werden, denn Bestandteile des Narkosemittels könnten ins Grundwasser gelangen.
- Eine weitere Bedingung ist, dass das Grundstück sich nicht innerhalb eines Wasserschutzgebietes befindet. Außerdem muss ein Abstand von mindestens ein bis zwei Metern zu öffentlichen Wegen eingehalten werden.
- Das Grab müssen Sie mindestens 60 Zentimeter tief ausheben, damit keine anderen Tiere den Kadaver wieder ausgraben können.
- Sie dürfen kein Behältnis verwenden, das nur ganz langsam verrottet. Empfehlenswert sind zum Beispiel ein Bettlaken oder eine Wolldecke, aber auch ein großer Karton wäre in Ordnung.
- Auf keinen Fall dürfen Sie tote Tiere einfach im Wald vergraben. Werden Sie dabei erwischt, drohen sehr hohe Bußgelder.
Eine Ausnahme bezüglich der Hausbestattung bildet übrigens die Hansestadt Bremen: hier ist wegen des hohen Grundwasserstandes und der dichten Besiedelung gar keine Hausbestattung erlaubt.
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