Wer ein Carport im Garten aufstellen will, braucht nicht zwingend eine Baugenehmigung. Die Entscheidung variiert von Bundesland zu Bundesland.

Carports werden als Alternative zur Garage immer beliebter, denn die meist als Bausatz gelieferten Unterstellplätze für’s Auto sind schnell errichtet und ersparen Ihnen im Winter das Starthilfegerät samt Starthilfekabel. Neben dem eigenen Auto haben dort zusätzlich Autozubehör wie Scheibenfrostschutz, Scheibenenteiser oder Ersatz-Scheibenwischer, Motorräder, Fahrräder oder Spiel- und Gartengeräte Platz. Über eine Baugenehmigung für den Carport im eigenen Garten wird nur in seltenen Fällen nachgedacht. Dabei wird für jede bauliche Veränderung in Deutschland eine derartige Genehmigung gefordert. Für den Carport-Bau existiert keine einheitliche Rechtslage. Jedes Bundesland trifft individuelle Regelungen, es kann also vorkommen, dass eine Genehmigung nicht immer Pflicht ist. Nachfolgend haben wir alle Informationen zusammengestellt, welche beim Bau eines Carports Beachtung finden sollten.

Was gilt als Carport?

Carports sind überdachte Stellplätze. Vor dem Gesetz gelten sie als offene Garagen, wodurch der Carport im Bezug auf die Baugenehmigung als Garage behandelt wird. Der Unterstand ist für Autos bestimmt und kann aus Holz, Kunststoff oder Metall bestehen. Die Dächer sind aus Holz, Teerpappe oder aus Kunststoff-Platten. Um einen besseren Schutz für die darin befindlichen Fahrzeuge zu gewährleisten, können die Seitenwände des Unterstands auch verkleidet sein.

Während Garagen oft gemauert werden, besteht ein Carport aus einer einfachen Pfeiler-Konstruktion und ist schnell errichtet. Ein Carport wird zur offenen Garage, wenn es Ausgänge besitzt und der Umfang des Unterstands mindestens ein Drittel der gesamten Fläche der Garagenwände ausmacht.

Mit Hilfe von Tipps und Anleitungen aus dem Internet, können auch weniger geübte Handwerker ein Carport selbst errichten. Anleitungen die uns gefallen haben findet ihr auf Bomschtown (privater Bauherr, viele Bilder) oder Baubeaver (gelernter Zimmerer, fachlich anspruchsvoll).
Nicht vergessen werden darf dabei, dass Carports einzementiert werden müssen und in den meisten Fällen auch über eine Bodenplatte verfügen. Damit werden bauliche Veränderungen auf dem Grundstück vorgenommen, die einer Genehmigung bedürfen.





Wie ist die Rechtslage?

Carports sind keine umständlichen Konstruktionen, relativ preisgünstig und schnell aufgebaut. Weit verworrener ist die mit der Errichtung verbundene Rechtslage. Wie bereits erwähnt, sind Carports feststehende, bauliche Veränderungen. Prinzipiell besteht hierfür eine Genehmigungspflicht. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel.

Jedes Bundesland hat diesbezüglich seine eigenen Vorschriften. Oft behalten sich Städte und Gemeinden vor, die allgemeinen Vorgaben noch zu konkretisieren. Dabei ist häufig die Größe maßgebend. Für kleine Carports ist nicht zwingend eine Genehmigung erforderlich.

Bauherren sollten es nicht darauf ankommen lassen. Wer ohne Genehmigung baut, riskiert Streitigkeiten mit den Nachbarn und Auflagen durch das Bauamt, wenn bei einer möglichen Überprüfung keine Baugenehmigung vorgezeigt werden kann.

Wie verfahren die Bundesländer im Einzelnen?

Für alle Städte und Gemeinden in Deutschland existieren individuelle Bebauungspläne. Damit können sich die Vorgaben in den einzelnen Stadtvierteln und Straßenzügen unterscheiden. Meist ist es untersagt, Carports und Garagen in den Vorgärten und zwischen Hauskante und Straße zu errichten.

Im Bebauungsplan ist beispielsweise festgelegt, an welchen Standorten grundsätzlich die Errichtung eines Stellplatzes möglich ist. Auch die Beschaffenheit der Dachabdeckung und die zulässige Dachneigung sind häufig dort aufgeführt. Weiterhin sieht der Bebauungsplan oft auch vor, ob die Dächer von Carports und Garagen begrünt werden dürfen.

Wenn Gemeinden nicht über einen Bebauungsplan verfügen, greift die bundesweite Rechtslage und der Bauherr muss sich nach den Regelungen in der jeweiligen Landesbauordnung richten.

Bei einem Blick in die Bauordnungen der Länder wird deutlich, dass Carports nicht immer einer Baugenehmigung bedürfen. In folgenden Fällen besteht eine individuelle Verfahrensfreiheit. Die Angaben beziehen auch auf den aktuellen Stand von März 2019.

BundeslandBestimmungen
Baden-Württemberg• Unter Beachtung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen ist keine Baugenehmigung erforderlich, wenn der umbaute Raum innen nicht mehr als 40 m³ und im Außenbereich weniger als 20 m³ umfasst.
Bayern• Für Carports, deren Fläche 50 m² nicht überschreitet, ist keine Genehmigung nötig.
• Die Höhe der Carports darf drei Meter nicht übersteigen.
• Bis zur nächsten Grundstücksgrenze müssen acht Meter Abstand eingehalten werden.
Berlin• Die verfahrensfreien Carports dürfen eine Fläche von 30 m² nicht übersteigen.
• Die zulässige Wandhöhe beträgt drei Meter.
• Zu allen Grundstücksgrenzen ist ein Abstand von drei Metern einzuhalten.
Brandenburg• Die Größe des Carports darf 50 m² nicht überschreiten.
• Die maximale Höhe beträgt drei Meter.
• Der Mindestabstand zur Straße liegt bei drei Metern.
Bremen• Die Grundfläche darf 50 m² nicht überschreiten.
• Die mittlere Wandhöhe liegt bei maximal drei Metern.
Hamburg• Die Grundfläche darf maximal 50 m² betragen.
• Die zulässige Wandhöhe liegt bei drei Metern.
Hessen• Bis zu einer Grundfläche von 50 m² bedürfen Carports keiner Baugenehmigung.
• Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein Einzel- oder um ein Doppel-Carport handelt.
Mecklenburg-Vorpommern• Die Grundfläche darf 30 m² nicht übersteigen.
• Eine Wandhöhe von maximal drei Metern ist zulässig.
Niedersachsen• Die zulässige Gesamtfläche umfasst 20 m².
• Die Zufahrt muss eine Mindestbreite von 2,5 Metern besitzen.
• Der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze und zu öffentlichen Straßen beträgt jeweils drei Meter.
Nordrhein-Westfalen• Für Carports bis zu einer Gesamtfläche von 100 m² gelten keine besonderen Anforderungen.
• Die zulässige Maximalhöhe liegt bei drei Metern.
• Zu öffentlichen Straßen müssen ebenfalls drei Meter Abstand eingehalten werden.
Rheinland-Pfalz• Die Grundfläche darf nicht mehr als 50 m² umfassen.
• Bei der Höhe der Außenwände sind maximal 3,20 Meter zulässig.
Saarland• Es ist eine maximale Grundfläche von 36 m² zulässig.
• Die mittlere Wandhöhe ist auf drei Meter begrenzt.
Sachsen• Bei der Grundfläche gelten 50 m² als Bemessungsgrenze.
• Die mittlere Wandhöhe liegt bei maximal drei Metern.
• Die Mindestlänge sieht fünf Meter vor.
• Der Carport muss sich komplett auf dem Grundstück befinden.
Sachen-Anhalt• Die zulässige Grundstücksfläche schwankt zwischen den einzelnen Regionen zwischen 40 und 50 m².
• Die Wände dürfen eine Höhe von drei Meter nicht überschreiten.
• Je Grundstücksgrenze beträgt die maximale Länge neun Meter.
Schleswig-Holstein• Die Höhe des Carports darf 2,75 Meter nicht überschreiten.
• Bei der Seitenwand sind maximal neun Meter erlaubt.
• Das Dach darf eine maximale Neigung von 45 Grad aufweisen.
Thüringen• Eine Grundfläche von maximal 40 m² ist zulässig.
• Die mittlere Höhe darf drei Meter nicht überschreiten.
• Der Carport darf nur im Innenbereich errichtet werden.

Auf die Baugenehmigung kann nur verzichtet werden, wenn auch die Brandschutzvorschriften berücksichtigt wurden und die Regelungen bezüglich Denkmal- und Umweltschutz Beachtung fanden. Siehe auch https://www.brand-feuer.de/index.php?title=Carport

Im Zweifelsfall sollte Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt genommen werden. Es ist nicht auszuschließen, dass die Kommunen individuelle Regelungen getroffen haben.

Die wichtigsten Regelungen können in den Bauordnungen der Länder detailliert nachgelesen werden:

Bundeslandentsprechender Gesetzestext
Baden-WürttembergAbs. 1 LBO § 50
BayernAbs. 1 Nr. 1b BayBO Art. 57
BerlinBauOBln § 62
BrandenburgBbgBO § 55
BremenBremLBO § 61
HamburgArt. 1 HBauO § 60
HessenHBO § 63
Mecklenburg-VorpommernLBauO M-V § 61
NiedersachsenNBauO § 60
Nordrhein-WestfalenBauO NRW § 63,67.68
Rheinland-PfalzLBauO § 62
SaarlandLBO § 62
SachsenSächsBO § 61
Sachen-AnhaltBauO LSA § 60
Schleswig-HolsteinBauO S-H § 60
ThüringenThürBO § 60

Streit wegen Carport mit dem Nachbarn

Meist sind es nicht die öffentlichen Vorschriften, die den Bau eines Carports komplizieren oder gar zunichtemachen. Nachbarschaftsstreit ist vorprogrammiert, wenn dieser seine Rechte verletzt sieht.

Wichtig ist, die vorgegebenen Abstände einzuhalten. Carports dürfen meist eine Höhe von drei Metern nicht überschreiten. Die Gesamtfläche ist in den meisten Fällen auf 50 m² begrenzt. An Grundstücksgrenzen liegt die maximale Länge meist bei neun Metern.

Achtung: Die Angaben sind nicht einheitlich. Die Nachfrage beim zuständigen Bauamt ist ratsam.

Für größere Bauvorhaben ist das Einverständnis des Nachbarn einzuholen. Dies sollte sich der Bauherr am besten schriftlich geben lassen. Damit hat er eine Absicherung in der Hand, falls es nachträglich zu Streitigkeiten und Uneinigkeit kommen sollte.

Wenn die von den Ländern vorgegebenen Richtlinien nicht eingehalten werden können, ist das schriftliche Einverständnis des Nachbarn eine Notwendigkeit. Einige Bundesländer verlangen die Beurkundung des Dokuments und den Eintrag in das Baulastenverzeichnis.

Carport Bauantrag stellen – was muss beachtet werden?

Die Baugenehmigung sollte vor der Errichtung des Carports eingeholt werden. Die Entscheidung für den passenden Carport sollte jedoch bereits gefallen sein, da die entsprechenden Abmessungen für die Antragstellung relevant sind.

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Lageplan
  • Baubeschreibung
  • Bauzeichnung im Maßstab 1:100
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  • professionelle Statik-Berechnungen

Der Auszug aus der Flurkarte mit dem Lageplan sollte nicht älter als zwei Jahre sein. Die Unterlagen erhalten Bauherren beim Vermessungsamt. Die Bauzeichnung muss Grundriss, Schnitt und Ansichten enthalten.

» Tipp: Bauingenieure oder Architekten helfen weiter und besitzen auch Kenntnis über die notwendigen Formulare.

Die Antragsformulare werden vom Bauamt ausgegeben. Bis über den Antrag entschieden ist, können einige Monate vergehen.

Was kostet ein Bauantrag?

Auch hier können keine einheitlichen Angaben gemacht werden. Die Entscheidung über den Preis obliegt ebenfalls den einzelnen Bundesländern.

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

SchrittKosten
maßstabgerechte Flurkarte15 bis 20 Euro
Bauantrag50 bis 200 Euro
notwendige Unterschriften200 bis 400 Euro

Grob gerechnet, müssen Bauherren mit Kosten zwischen 300 und 600 Euro rechnen.

Bauen ohne Baugenehmigung – was passiert?

Wer sich nicht um die jeweilige Rechtslage kümmert und sein Carport ohne Genehmigung errichtet, muss mit Problemen rechnen. Beschweren sich Nachbarn beim Bauamt oder wird das Amt zufällig auf den Bau aufmerksam und der Bauherr kann keine Genehmigung vorweisen, kann dies teuer werden.

Viele Gemeinden sehen vor, dass die Carports in diesem Fall wieder abgebaut werden müssen. Einige Bundesländer haben in ihren Bauordnungen für Bausünder hohe Bußgelder veranschlagt. So drohen in Bayern, Niedersachsen oder Sachsen Strafen in Höhe von bis zu 500.000 Euro (mehr dazu hier).

Verjähren Schwarzbauten?

Wer ohne Genehmigung baut, kann nicht auf die Verjährung der Angelegenheit hoffen. Theoretisch kann das Bauamt auch noch nach Jahren auf das unerlaubt errichtete Carport im Garten aufmerksam werden und entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Ist ein Bestandsschutz möglich?

Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich so etwas wie ein „Bestandsschutz“ eingeschlichen. Gemeint ist häufig der folgende Gedanke: „…wenn mein Gebäude sieben Jahre steht, dann muss ich es nicht mehr abreißen“. Allerdings versichert der Bestandsschutz lediglich den Eigentümer einen übergreifenden Schutz vor späteren Rechtsveränderungen. Der Schutz besteht nur für Gebäude und deren Nutzung, wenn sie legal und mit einer rechtmäßigen Baugenehmigung errichtet worden. (Vergleich: BVerwG 4 C)
Das bedeutet, wenn Sie ihr Carport ohne Genehmigung errichten, ein Abriss auch nach vielen Jahren und Jahrzehnten möglich ist.

Eine besondere Form des aktiven Bestandsschutz wird in § 35 Abs. 4 BauGB geregelt. Demnach „kann aufgrund des Schutzes einer bereits vorhandenen baulichen Anlage im Außenbereich ein hiermit zusammenhängendes weiteres bauliches Vorhaben oder eine Nutzungsänderung gestattet werden, auch wenn dies nach der aktuellen Rechtslage eigentlich nicht möglich wäre“, schreibt Rechtsanwalt Martin Spatz.

Der Paragraph greift allerdings nur, wenn die angrenzende Anlage rechtmäßig errichtet wurde. Entscheidend bleibt somit die Baugenehmigung.

Ringo von Gartentipps.com

Gründer und Chef-Redakteur von Gartentipps.com. Hat auf dem Dorf (bei Oma) zwischen Stachelbeeren, Kirschbaum und Hühnerhof seine Leidenschaft fürs Gärtnern entdeckt.

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